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Regeste

Art. 106 und 128 OG.
Rückzug der Beschwerde des Versicherten in einem Fall, wo dieser eingeladen worden ist, sich zu einer drohenden "reformatio in pejus" zu äussern (Aufgabe der frühern Rechtsprechung seit Anderung des OG).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 106 und 128 OG