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Regesto

Per conferire il diritto a un'indennità giornaliera durante l'integrazione, l'incapacità al lavoro del 50% almeno (art. 22 cpv. 1 LAI) non deve necessariamente provenire dall'integrazione, ma esser cagionata dal danno alla salute.
Presupposti del diritto alle indennità giomaliere (art. 22 cpv. 1 LAI).

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Referenzen

Artikel: art. 22 cpv. 1 LAI