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Regeste

Anfechtung von gestaffelten Mietzinsen; Art. 10 Abs. 2 BMM, 13 Abs. 2 VMM.
Die Staffelung der Mietzinse ist dem Mieter auf dem in Art. 18 BMM vorgesehenen Formular mitzuteilen. Art. 13 Abs. 2 VMM in seiner Fassung vom 10. Juli 1972 verpflichtete den Vermieter dagegen nicht, für jede Mietzinserhöhung dieses Formular zu verwenden.

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Referenzen

Artikel: Art. 10 Abs. 2 BMM, Art. 18 BMM, Art. 13 Abs. 2 VMM