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Regeste

Forderungen aus Handwerksarbeit; Verjährung.
- Begriff der Handwerksarbeit im Sinne von Art. 128 Ziff. 3 OR (E. 1).
- Langes Zuwarten mit der Geltendmachung einer Forderung ist nicht generell rechtsmissbräuchlich (E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 128 Ziff. 3 OR

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