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Regeste

Einsprache gegen Nationalstrassen-Ausführungsprojekt; Umweltverträglichkeitsprüfung.
Bindung der kantonalen Einsprachebehörde und des Bundesgerichts an den Netzbeschluss der Bundesversammlung (E. 6a).
Verkehrsprognose und flankierende Massnahmen (E. 8d).
Berücksichtigung des kantonalen Umweltschutzrechtes im Einspracheverfahren (E. 10).
Kostenrisiko im bundesgerichtlichen Verfahren (E. 15).