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Regeste

25 Abs. 1, Art. 41 und 42 Abs. 1 KVG; Art. 163 Abs. 1 sowie Art. 276 Abs. 1 und 2 ZGB: Ärztliche Behandlung durch einen Elternteil.
Die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erstreckt sich auch auf ärztliche Behandlungen durch einen Elternteil des versicherten Kindes.

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Referenzen

Artikel: Art. 41 und 42 Abs. 1 KVG, Art. 276 Abs. 1 und 2 ZGB