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Regeste

Art. 6 VVG; Versicherungsvertrag; Anforderungen an eine Rücktrittserklärung.
Um gültig zu sein, muss eine Rücktrittserklärung ausführlich auf die verschwiegene oder ungenau mitgeteilte Gefahrstatsache hinweisen. Sie muss die ungenau beantwortete Frage erwähnen (E. 2).

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Referenzen

Artikel: Art. 6 VVG