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Regeste

Gerichtsbarkeits-Immunität: Zulässigkeit der Berufung, Begriff und Träger.
Bei Verletzung bundesrechtlicher Normen über die Zuständigkeit, welche die Vorschriften über die Gerichtsbarkeits-Immunität ausländischer Staaten einschliessen, ist die Berufung zulässig (E. 1.1).
Selbst wenn sie nicht zum Ordre public gehört, muss die Gerichtsbarkeits-Immunität als Eintretensfrage geprüft werden.
Begriff der Gerichtsbarkeits-Immunität; Konzept der beschränkten Immunität. Kreis der Träger der Staatenimmunität (E. 2.1). Zivilrechtliche Haftungsklage, welche infolge einer Auslieferungshaft erhoben wird und sich gegen eine ausländische Untersuchungsrichterin richtet, welche den internationalen Haftbefehl erteilt hat (E. 2.2).