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Regeste

Art. 305ter Abs. 1 StGB; mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften.
Die Verpflichtung zur Dokumentation konkretisiert die Identifikationspflicht, und ihre Missachtung erfüllt den Tatbestand von Art. 305ter Abs. 1 StGB. Die Modalitäten der Dokumentation fallen hingegen in die Zuständigkeit der Bankinstitute und werden von der genannten Strafbestimmung nicht erfasst (E. 3).

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Artikel: Art. 305ter Abs. 1 StGB

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