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Regeste

Gesuch um vorsorgliche Beweisführung; eigenständiges Verfahren; Zwischenentscheid (Art. 93 Abs. 1 BGG).
Der das Gesuch um Anordnung eines Gutachtens im Rahmen eines eigenständigen Verfahrens gutheissende Entscheid ist ein Zwischenentscheid im Sinne von Art. 93 Abs. 1 BGG (E. 1.1), gegen den die sofortige Beschwerde im zu beurteilenden Fall nicht offensteht (E. 1.2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 93 Abs. 1 BGG