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Regeste

Mäklervertrag, Herabsetzung der vereinbarten Vergütung, Art. 417
1. Begriff des Antrags auf Herabsetzung der Vergütung (Erw. 4 a).
2. Als Grundstückkauf ist auch die Einräumung eines Kaufsrechts an Liegenschaften zu betrachten (Erw. 4 b).
3. Mass der Herabsetzung (Erw. 4 c).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 417

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