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Regeste

Art. 61 BV. Einrede der abgeurteilten Sache.
Tragweite der Garantie des Art. 61 BV. Begriff des Zivilurteils (Erw. 2).
Einrede der abgeurteilten Sache im Ehescheidungsprozess.
- Abgrenzung zwischen Bundes- und kantonalem Recht. Verhältnis zwischen Berufung und staatsrechtlicher Beschwerde (Erw. 3).
- Materielle Rechtskraft der Verfügung, mit welcher eine Scheidungsklage wegen Rückzugs abgeschrieben wird, insbesondere wenn der Rückzug erfolgte, bevor die Klage begründet wurde (Erw. 4, 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 61 BV