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Regeste

Art. 102 Ziff. 1 SVG, Auslegung.
Art. 102 Ziff. 1 SVG enthält keine Regel über das Zusammentreffen von Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes mit denjenigen des Strafgesetzbuches (Erw. 2).
Zusammentreffen von Art. 90 Ziff. 2 SVG mit Art. 117 StGB.
Eine Verurteilung nach Art. 90 Ziff. 2 SVG entfällt neben der Bestrafung nach art. 117 StGB, wenn die fahrlässige Tötung durch die Übertretung von Verkehrsvorschriften begangen wurde (Erw. 3).
Art. 102 Ziff. 2 SVG, Urteilsveröffentlichung.
Voraussetzung der Urteilsveröffentlichung hinsichtlich des Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustande nach Art. 102 Ziff. 2 lit. a SVG, wenn lit. b nicht anwendbar ist (Erw. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 102 Ziff. 1 SVG, Art. 90 Ziff. 2 SVG, Art. 117 StGB, Art. 102 Ziff. 2 SVG mehr...