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Regeste

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen. Bebauungsplan für Arkaden. Art. 4 und 22ter BV.
Städtischer Bebauungsplan, der für die Anlage eines Trottoirs für Fussgänger den Bau von Arkaden auf privatem Grundeigentum und den Erwerb der hiefür erforderlichen Rechte durch die Gemeinde vorsieht. Entschädigungsfrage. Materielle oder formelle Enteignung?

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Artikel: Art. 4 und 22ter BV