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128 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://107-IV-110
  1. 107 IV 110
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    32. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 26. März 1981 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Z. und H. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 2 StGB. Schwerer Raub durch Bedrohung mit dem Tode. Die Todesdrohung muss objektiv unmittelbar ausführbar sein und das Opfer in erhebliche Todesgefahr versetzt werden. Auf die Bereitschaft oder Absicht des Täters, die Todesdrohung notfall...
  2. 109 IV 106
    Relevanz
    29. Urteil des Kassationshofes vom 26. Mai 1983 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern gegen K. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Rev. Art. 139 Ziff. 3 StGB, Lebensgefahr des Opfers. Wer auf kurze Distanz eine scharf geladene (wenn auch gesicherte oder nicht durchgeladene) Waffe auf das Opfer richtet, schafft eine konkrete Lebensgefahr im Sinne des neuen Gesetzestextes.
  3. 108 IV 18
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 15. Januar 1982 i.S. H. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 2 StGB. Bedrohung mit dem Tode. Ein durch Bedrohung mit dem Tode qualifizierter Raubversuch liegt nicht erst dann vor, wenn der Täter jemanden tatsächlich mit dem Tode bedrohte und das Opfer trotz dieser Drohung nicht widerstandsunfähig w...
  4. 109 IV 161
    Relevanz
    45. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. November 1983 i.S. X., Y. und Z. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 2 StGB; qualifizierter Raub. Begriff der besonderen Gefährlichkeit in den Art. 139 Ziff. 2 Abs. 4 aStGB und Art. 139 Ziff. 2 Abs. 3 nStGB.
  5. 106 IV 109
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    36. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 7. Mai 1980 i.S. C. und B. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 2 Abs. 1 Al. 4 StGB. Besondere Gefährlichkeit des Räubers.
  6. 105 IV 300
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    77. Urteil des Kassationshofes vom 14. Dezember 1979 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen F. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 2 StGB. Schwerer Raub durch Bedrohung mit dem Tode. Die Todesdrohung muss objektiv unmittelbar ausführbar sein und das Opfer in eine erhebliche Todesgefahr versetzt werden. Auf die Bereitschaft oder Absicht des Täters, die Todesdrohung no...
  7. 117 IV 419
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    72. Urteil des Kassationshofes vom 24. Oktober 1991 i.S. R. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 3 StGB; In-Lebensgefahr-Bringen des Opfers (Änderung der Rechtsprechung). 1. Bei der Auslegung dieser Qualifikation ist den im Gesetz unterschiedenen vier Gefährlichkeitsstufen des Raubes und der Mindeststrafe von fünf Jahren Zuchthaus, d...
  8. 102 IV 18
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    5. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Februar 1976 i.S. Schoch gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 2 StGB: schwerer Raub durch Bedrohung mit dem Tod. Die Todesdrohung muss objektiv unmittelbar ausführbar sein und das Opfer in eine hochgradige Todesgefahr versetzt werden.
  9. 114 IV 8
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    3. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 8. Januar 1988 i.S. S. und J. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 3 StGB; Lebensgefahr des Opfers. Wird das Opfer in einer Art und Weise mit einer Waffe bedroht, die geeignet ist, lebensgefährliche Verletzungen zu bewirken, und steht einer unmittelbaren Verwirklichung der Drohung objektiv nichts im Wege...
  10. 112 IV 14
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    5. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 7. Januar 1986 i.S. Sch. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 139 Ziff. 3 StGB. Raub unter Drohung mit scharf geladener Schusswaffe. Eine konkrete Lebensgefahr für das Opfer ist auch dann zu bejahen, wenn die Waffe gesichert und nicht durchgeladen ist (Präzisierung der Rechtsprechung).

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