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576 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://89-IV-195
  1. 89 IV 195
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Dezember 1963 i.S. R. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB. Unzüchtige Veröffentlichungen. Ob illustrierte Druckschriften erotischen Inhalts nach dem gesunden Volksempfinden als unzüchtig zu gelten haben, bestimmt sich weniger nach Einzelheiten als nach dem Gesamteindruck, den sie beim Leser oder ...
  2. 117 IV 457
    Relevanz
    80. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Dezember 1991 i.S. F. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen, Sexshop. Das Anbieten, Vorrätighalten und Verbreiten von Erzeugnissen der sogenannten weichen Pornographie in einem besonderen, als solchem gekennzeichneten Sexshop, in dem keine anderen Waren als pornograph...
  3. 87 IV 73
    Relevanz
    18. Urteil des Kassationshofes vom 14. Juli 1961 i.S. Wiesner gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB. Die im Buchhandel erschienene deutsche Übersetzung des chinesischen Romans Jou Pu Tuan stellt eine unzüchtige Veröffentlichung dar.
  4. 83 IV 19
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Mai 1957 i.S. Müller gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 204 Ziff. 1StGB. 1. Auch Schriften, die von Hand oder mit der Maschine geschrieben und nicht vervielfältigt sind, werden von dieser Bestimmung erfasst (Erw. 3). 2. Wann ist eine Schrift verbreitet ( distribué )? (Erw. 4). 3. Art. 204 Ziff. 1 Abs. 2...
  5. 86 IV 19
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 26. Februar 1960 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen X. und Y.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 204 Ziff. 1 Abs. 3 StGB. Auch bei Werken der Kunst kommt es darauf an, ob die Darstellung auf den unbefangenen Betrachter unzüchtig wirke; Umstände, welche die Wirkung eines Kunstwerkes beeinflussen können (Erw. 1 und 2). 2. Art. 261 Abs. 1 StGB...
  6. 114 IV 23
    Relevanz
    8. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Mai 1988 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichung. 1. Art. 204 StGB bezweckt nicht den Schutz des Einzelnen vor unfreiwilliger Konfrontation mit unzüchtigen Erzeugnissen, sondern hat den Schutz der für eine Gemeinschaft wesentlichen sittlichen Werte im Auge (E...
  7. 117 IV 463
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    81. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Dezember 1991 i.S. W. und K. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen, Videothek. Videofilme mit gewalttätigen geschlechtlichen Handlungen erfüllen den Tatbestand. Der Verleih von Filmen mit weicher Pornographie in Videotheken, d.h. in Lokalen, deren Geschäftsbereich sich nicht...
  8. 97 IV 99
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. Mai 1971 i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft und Generalprokurator des Kantons Bern gegen Marti.
    Regeste [D, F, I] Art. 204 Ziff. 3 StGB. a) Die Verpflichtung des Richters zur vorgängigen Einziehung eines unzüchtigen Gegenstandes ist in dem in Art. 204 Ziff. 3 StGB ausgesprochenen Gebot der Vernichtung bereits enthalten. b) Der Film Das geheime Sexleben von Romeo un...
  9. 117 IV 276
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    49. Urteil des Kassationshofes vom 21. Juni 1991 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 204 StGB; unzüchtige Veröffentlichung, Kinovorführungen. Für Filme, die nicht unter die harte Pornographie fallen, ist die Toleranzgrenze aufgrund der gewandelten Anschauungen höher anzusetzen, sofern die Besucher im voraus auf Gegenstand und Chara...
  10. 100 IV 233
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    60. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Oktober 1974 i.S. Dietrich und Konsorten gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 204 Ziff. 1 StGB; unzüchtige Veröffentlichungen. 1. Begriff des unzüchtigen Films (Erw. 2). 2. Begriff der öffentlichen Filmvorführung (Erw. 3). 3. Eventualvorsätzliches öffentliches Vorführen unzüchtiger Filme (Erw. 4).

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Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"