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240 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://89-IV-201
  1. 89 IV 201
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. Dezember 1963 i.S. K. gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 207 StGB. Belästigung durch gewerbsmässige Unzucht. Anwohner einer Strasse sind nicht Nachbarn einer Dirne, die dort nachts Freier anlockt, sie aber zur Ausübung der Unzucht in ein anderes Quartier führt.
  2. 89 IV 14
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 1. März 1963 i.S. St. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 198 Abs. 1 StGB. Kuppelei eines Apartmenthausbesitzers; Gewinnsucht. 1. Wer Zimmer an Dirnen vermietet und diesen wissentlich alle Freiheiten einräumt, leistet der Unzucht Vorschub (Erw. 1). 2. Aus Gewinnsucht handelt, wer gegen Entgelt ein Absteig...
  3. 82 IV 194
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. November 1956 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Sp.
    Regeste [D, F, I] Art. 206 StGB. Zumutungen oder Anträge. Sie brauchen nicht öffentliches Ärgernis zu erregen, mussen aber objektiv als solche erkennbar sein.
  4. 95 IV 131
    Relevanz
    33. Urteil des Kassationshofes vom 3. Oktober 1969 i.S. Sch. gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 206 StGB. Anlocken zur Unzucht. Die unaufdringliche Bekundung der Bereitschaft zur Unzucht, ebenso die Anwesenheit einer Dirne an einem Marktstand Prostituierter, hat nicht die Bedeutung eines Antrages; dieser setzt ein weitergehendes Tätigwerden d...
  5. 96 IV 123
    Relevanz
    32. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. Juni 1970 i.S. Wiss gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 206 StGB. Anlocken zur Unzucht. Ein Antrag liegt vor, wenn die Dirne unaufgefordert jemanden anspricht, um ihn zur gewerbsmässigen Unzucht einzuladen.
  6. 81 IV 107
    Relevanz
    23. Urteil des Kassationshofes vom 13. Mai 1955 i. S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen M.
    Regeste [D, F, I] Art. 206 StGB. In welchem Verhalten kann ein zur Unzucht anlockender Antrag liegen?
  7. 111 IV 68
    Relevanz
    19. Urteil des Kassationshofes vom 19. April 1985 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen F. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 210 StGB, Veröffentlichung von Gelegenheiten zur Unzucht. Eine Veröffentlichung von Gelegenheiten zur Unzucht ist nur dann strafbar, wenn Wortlaut und/oder Aufmachung der Anzeige geeignet sind, Anstoss zu erregen und das Anstands- und Sittlichkeits...
  8. 97 IV 27
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 29. März 1971 i.S. Messerli gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 201 StGB. Zuhälterei. Begriff der Ausbeutung.
  9. 116 IV 338
    Relevanz
    63. Urteil des Kassationshofes vom 22. November 1990 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 198 f. StGB; Kuppelei, Vorschubleisten. 1. Nicht jede noch so entfernte oder geringfügige Form der gewinnsüchtigen Begünstigung oder Förderung der Unzucht stellt strafbare Kuppelei dar. Die sexuellen Handlungen müssen durch das Vorschubleisten erst...
  10. 105 IV 197
    Relevanz
    53. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 7. September 1979 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 201 Abs. 1 StGB. Zuhälterei. Begriff der Ausbeutung.

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