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125 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://104-IB-269
  1. 104 Ib 269
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    43. Urteil des Kassationshofes vom 4. September 1978 i.S. G. gegen Jugendamt des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Jugendstrafrecht. Art. 94 Ziff. 2 Abs. 1 StGB lässt die Rückversetzung in eine Anstalt zu, wenn der bedingt Entlassene während der Probezeit strafbare Taten begeht.
  2. 111 IV 5
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Februar 1985 i.S. G. gegen Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 1 Abs. 4 VStGB 1; Art. 397bis Abs. 1 lit. d StGB. 1. Die durch den Bundesrat in Art. 1 Abs. 4 VStGB 1 aufgestellte Regelung verstösst nicht gegen das StGB und ist durch die Delegationsnorm von Art. 397bis Abs. 1 lit. d StGB gedeckt (E. 1). 2. Richt...
  3. 102 IV 70
    Relevanz
    18. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. August 1976 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Auch derjenige kann erneut verwahrt werden, der das neue Verbrechen oder Vergehen während der bedingten Entlassung aus einer Verwahrung verübt hat.
  4. 98 Ia 122
    Relevanz
    17. Urteil vom 2. Februar 1972 i.S. Leyrer gegen Schweizerische Bundesanwaltschaft.
    Regeste [D, F, I] Auslieferung zum Vollzug von freiheitsentziehenden Massnahmen. Auslieferungsabkommen mit Deutschland. 1. Die Auslieferung ist grundsätzlich auch zum Vollzug von freiheitsentziehenden Massnahmen zu bewilligen; im Verhältnis zwischen der Schweiz und Deuts...
  5. 135 IV 146
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Beschwerde in Strafsachen) 6B_765/2008 vom 7. April 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 87, Art. 388 Abs. 1 und 3, Art. 89 Abs. 6 StGB in Verbindung mit Art. 49 Abs. 1 StGB; Übergangsrecht, Gesamtstrafenbildung im Rückversetzungsverfahren, Vollzug der Gesamtstrafe. Die vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts rechtskräftig gewordene Ver...
  6. 103 Ib 82
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    16. Urteil des Kassationshofes vom 20. Juni 1977 i.S. Widmer gegen Jugendstaatsanwalt des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 93bis Abs. 2 und Art. 93ter Abs. 2 StGB. Jugendliche, die zur Durchführung einer Erziehungsmassnahme gestützt auf Art. 93bis Abs. 2 StGB in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen wurden, sich aber der Anstaltsdisziplin beharrlich widersetzen, dü...
  7. 117 IV 9
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    4. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 8. Februar 1991 i.S. X. und Y. gegen Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Ziff. 1 StGB; Erziehungsmassnahmen. 1. Für die Konkretisierung des Begriffs der Nichtbewährung gemäss Art. 97 Abs. 2 StGB sind die in den Art. 94 Ziff. 2 Abs. 1, Art. 95 Ziff. 5 und Art. 96 Ziff. 3 StGB verwendeten Umschreibungen heranzuziehen. ...
  8. 111 Ia 81
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    16. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 19. Juni 1985 i.S. X. gegen Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV, amtliche Verteidigung im Jugendstrafverfahren. In schweren oder komplizierten Fällen ergibt sich aus Art. 4 BV ein Anspruch auf unentgeltliche Verteidigung schon im Untersuchungsverfahren.
  9. 113 IV 17
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    6. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. März 1987 i.S. S. gegen Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 93 Abs. 1 StGB. Änderung einer Massnahme. 1. Die urteilende Behörde (dazu E. 2b) kann eine früher angeordnete jugendstrafrechtliche Massnahme nicht nur ändern, solange der Jugendliche noch strafunmündig ist; eine Änderung der Massnahme kann vielmeh...
  10. 102 Ib 249
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 26. November 1976 i.S. Accola gegen Regierung des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Ziff. 3 StGB, Art. 4 BV. Rückversetzung in den Massnahmevollzug. Bedingt Entlassenen ist vor der Rückversetzung in den Vollzug einer Massnahme nach Art. 42-44 StGB das rechtliche Gehör zu gewähren. Schriftliche Anhörung genügt.

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