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402 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://107-V-173
  1. 107 V 173
    Relevanz
    37. Extrait de l'arrêt du 20 janvier 1981 dans la cause Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents contre O. et Tribunal des assurances du Canton de Vaud
    Regeste [D, F, I] Art. 76 und Art. 82 Abs. 1 KUVG. Zum adäquaten Kausalzusammenhang zwischen einem Betriebsunfall und dem geistigen Gesundheitsschaden (Unfallneurose) des Versicherten.
  2. 104 V 27
    Relevanz
    7. Arrêt du 1er mars 1978 dans la cause Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents contre Rodicio et Cour de justice du canton de Genève
    Regeste [D, F, I] Art. 82 KUVG. Voraussetzungen der Gewährung einer Abfindung (Hinweise auf die Rechtsprechung).
  3. 113 V 321
    Relevanz
    52. Extrait de l'arrêt du 30 novembre 1987 dans la cause A. contre Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents et Tribunal des assurances du canton de Vaud
    Regeste [D, F, I] Art. 67 und 91 KUVG, 6 und 36 UVG: Adäquater Kausalzusammenhang. Anwendung der in BGE 113 V 307 präzisierten Grundsätze der Rechtsprechung im Falle einer Versicherten, die posttraumatisch an einem Schädel-Hirn- sowie an einem Psychosyndrom leidet.
  4. 115 V 133
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil vom 16. Juni 1989 i.S. G. gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 67 und 76 KUVG, Art. 6 und 18 UVG. Präzisierung der in BGE 113 V 307 veröffentlichten Rechtsprechung zum adäquaten Kausalzusammenhang.
  5. 115 V 413
    Relevanz
    57. Auszug aus dem Urteil vom 19. Dezember 1989 i.S. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt gegen S. und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 10 ff., 16 ff., 36 Abs. 2 UVG. - Der adäquate Kausalzusammenhang zwischen Unfall und psychischer Störung ist bei Vorliegen einer Begehrungsneurose - im Unterschied zu einer neurotischen Entwicklung mit Begehrungstendenz - zum vornherein zu verneine...
  6. 118 V 286
    Relevanz
    36. Urteil vom 10. November 1992 i.S. M. gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 6 Abs. 3 UVG. - Ob an der Praxis, wonach bei physischen Unfallfolgen die Adäquanz als rechtliche Eingrenzung der aus dem natürlichen Kausalzusammenhang sich ergebenden Haftung des Unfallversicherers praktisch keine Rolle spielt, indem die Unfallver...
  7. 135 V 465
    Relevanz
    53. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. V. gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_216/2009 vom 28. Oktober 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 43 f. ATSG; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Beweiswürdigung. Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte besteht im Verfahren um Zusprechung oder Verweigerung von Sozialversicherungsleistungen kein ...
  8. 112 V 30
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Urteil vom 24. Februar 1986 i.S. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt gegen J. und Versicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt
    Regeste [D, F, I] Art. 67, 91 KUVG; Art. 6, 36 UVG. Die Adäquanz des Kausalzusammenhangs darf nicht deshalb verneint werden, weil die durch den Unfall ausgelösten - in casu psychischen - Störungen auf einer besonderen Veranlagung des Betroffenen beruhen (Änderung der Rec...
  9. 103 V 83
    Relevanz
    22. Urteil vom 26. Mai 1977 i.S. Schweizerische Unfallversicherungsanstalt gegen F. und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 82 Abs. 1 KUVG. - Keine Beschränkung der Abfindung ausschliesslich auf Neurosefälle. - Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit ist gesetzliche Voraussetzung der Abfindung. - Zur Annahme, dass der Neurotiker die Erwerbsfähigkeit nicht wieder erlangen w...
  10. 97 V 99
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil vom 11. Mai 1971 i.S. S. gegen Eidgenössische Militärversicherung und Versicherungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 4 MVG. Es genügt die blosse Feststellung irgendwelcher Beschwerden oder Symptome während des Dienstes, wenn diese Erscheinungen wahrscheinlich mit der geltend gemachten Gesundheitsschädigung zusammenhängen.

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