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140 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://110-V-207
  1. 110 V 207
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    32. Auszug aus dem Urteil vom 2. Juli 1984 i.S. Kloter gegen Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Thurgau und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die Arbeitslosenversicherung
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 1 AlVG, Art. 15 Abs. 1 AVIG. Voraussetzungen, unter denen die Frage nach einer allfälligen Vermittlungsunfähigkeit nicht mehr zu prüfen ist bei Versicherten, die auf einen bestimmten Termin anderweitig disponiert haben und deshalb für eine ...
  2. 110 V 210
    Relevanz
    33. Urteil vom 30. Juli 1984 i.S. van Manen gegen Staatliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt und Schiedskommission für Arbeitslosenversicherung des Kantons Basel-Stadt
    Regeste [D, F, I] Art. 24 Abs. 2 lit. c AlVG, Art. 23 Abs. 1 AlVV. Voraussetzungen, unter denen der Verdienstausfall eines Unterhaltungsmusikers zwischen zwei Anstellungen anrechenbar ist; Unterschied zu den Temporärarbeitern (Erw. 2 und 3). Art. 5 Abs. 1 AlVV. Bedeutung...
  3. 111 V 38
    Relevanz
    10. Urteil vom 14. März 1985 i.S. Schneuwly gegen Arbeitslosenkasse des Kantons Bern und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 1 AlVG, Art. 15 Abs. 1 AVIG: Vermittlungsfähigkeit. Die in BGE 110 V 208 Erw. 1 aufgestellten Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn die Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit beendet wird; Voraussetzungen dafür.
  4. 104 V 207
    Relevanz
    51. Auszug aus dem Urteil vom 25. September 1978 i.S. Keiser gegen Arbeitslosenversicherung des Kantons Zug und Verwaltungsgericht des Kantons Zug
    Regeste [D, F, I] Art. 24 Abs. 2 lit. c und Art. 26 Abs. 1 AlVG. Um Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung begründen zu können, muss der Verdienstausfall Folge eines Arbeitsausfalles sein. Verzichtet ein Arbeitnehmer auf die Entlöhnung geleisteter Arbeitsstunden, so gibt...
  5. 108 V 167
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil vom 28. September 1982 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Beyeler und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 50 Abs. 1 und 2 AlVG. Zur Verpflichtung der Verwaltung, wegen Neuentdeckung erheblicher Tatsachen oder Beweismittel auf eine formell rechtskräftige Verfügung zurückzukommen. Geltung dieses Grundsatzes auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung.
  6. 104 V 103
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil vom 5. Juli 1978 i.S. Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, St. Gallen, gegen Weder und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Anrechenbarer Verdienstausfall (Art. 23 Abs. 1 AlVV). Hat ein Arbeitnehmer aus wirtschaftlichem Zwang eine blosse Halbtagsstelle angenommen, so entspricht diese zeitliche Belastung nicht der normalen Arbeitszeit.
  7. 109 V 275
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    49. Extrait de l'arrêt du 21 décembre 1983 dans la cause Glardon contre Office cantonal vaudois du travail et Commission cantonale vaudoise d'arbitrage pour l'assurance-chômage
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 1 AlVG. Die Vermittlungsfähigkeit kann nicht von Ansichten abhangen, die der Versicherte über gesellschaftliche oder politische Fragen geäussert hat. Fälle, in denen das Verhalten eines Versicherten gegenüber der Gesellschaft im allgemeinen...
  8. 106 V 61
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    14. Arrêt du 13 février 1980 dans la cause Office fédéral de l'industrie, des arts et métiers et du travail contre Lombardi et Commission cantonale vaudoise d'arbitrage pour l'assurance-chômage
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 1 und 36 AlVG, 28 Abs. 2 AlVV. Der während einer ununterbrochenen Periode infolge eines teilweisen Arbeitsausfalls erlittene Verdienstausfall ist erst anrechenbar, wenn dieser den Gegenwert von zwei Wochen erreicht.
  9. 120 V 385
    Relevanz
    53. Urteil vom 21. September 1994 i.S. Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern, gegen J. und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 15 Abs. 1 AVIG und Art. 14 Abs. 3 AVIV: Vermittlungsfähigkeit. - Ein Student gilt als vermittlungsfähig, wenn er bereit und in der Lage ist, neben dem Studium dauernd einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Dagegen ist einem Studenten, ...
  10. 108 V 163
    Relevanz
    35. Urteil vom 20. September 1982 i.S. Zähner gegen Kantonale Abteilung für Arbeitslosenversicherung, Freiburg, und Kantonale Rekurskommission in Sachen Arbeitslosenversicherung, Freiburg
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 2 AlVV. Zur Abgrenzung der arbeitslosenversicherungsrechtlichen Umschulung und Weiterbildung von der Grund- und allgemeinen beruflichen Weiterausbildung.

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Beispiel: BGE 129 III 31.