Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
2036 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://83-III-129
  1. 83 III 129
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Entscheid vom 13. November 1957 i.S. Witschi und Konsorten.
    Regeste [D, F, I] Allgemeine Pflicht der schweizerischen Betreibungs- und Konkursämter zu gegenseitiger Rechtshilfe auch im Verwertungsstadium.
  2. 114 III 29
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 31. August 1988 i.S. Sh. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 2 VZG; Anwendbarkeit im Konkursverfahren. Im summarischen Konkursverfahren besteht kein Anspruch auf Vornahme einer zweiten Schätzung von Fahrnis gemäss Art. 9 Abs. 2 VZG.
  3. 87 III 41
    Relevanz
    9. Kreisschreiben, Circulaire, Circolare No 35. (16. 10. 1961)
    Regeste [D, F, I] Luftfahrzeuge als Gegenstand der Zwangsvollstreckung.
  4. 107 III 88
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 14. Januar 1981 i.S. Schilling (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Verwertung von Fahrnis im Konkurs. Art. 128 VZG ist auf die Verwertung von Fahrnis nicht analog anwendbar. Die Verwertung von retinierten Gegenständen darf daher nach der zweiten Gläubigerversammlung ohne Rücksicht auf allfällige Kollokationsprozesse üb...
  5. 86 III 70
    Relevanz
    19. Entscheid vom 25. Januar 1960 i.S. Erni.
    Regeste [D, F, I] Bereinigung der Zugehör einer Liegenschaft im Konkurs. Was Zugehör ist, soll in dem mit dem Kollokationsplan aufzulegenden Lastenverzeichnis (Art. 125 VZG) festgelegt werden, unter Vorbehalt der Kollokationsklage nach Art. 250 SchKG. Hiebei unabgeklärt ...
  6. 101 III 32
    Relevanz
    7. Entscheid vom 12. März 1975 i.S. K. und J.K. sowie Z. AG.
    Regeste [D, F, I] Schätzung von Faustpfändern im Pfandverwertungsverfahren. Bedeutung der Schätzung im Pfandverwertungsverfahren (E. 1 am Ende). Die analoge Anwendung des Art. 99 Abs. 2 bzw. 9 Abs. 2 VZG auf die Schätzung von Fahrnis rechtfertigt sich nur dort, wo anerka...
  7. 99 III 66
    Relevanz
    14. Entscheid vom 18. Dezember 1973 i.S. Konkursmasse IBZ Finanz AG und Wirtschaftsbank Zürich AG.
    Regeste [D, F, I] Lastenverzeichnis im Konkurs; Umfang der Pfandhaft. 1. Faustpfandberechtigte an Schuldbriefen sind im Konkurs des Grundeigentümers legitimiert, gegen eine Verfügung des Konkursamtes, die den Umfang der Pfandhaft betrifft, Beschwerde zu führen (Erw. 1). ...
  8. 136 III 490
    Relevanz
    70. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Y. sowie Betreibungsamt Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_783/2009 vom 5. August 2010
    Regeste [D, F, I] Art. 97 und 116 SchKG; Umfang der Pfändung; Verwertungsbegehren. Nachträgliche Wertsteigerungen des Pfändungsguts bilden keinen Grund, die erfolgte Pfändung herabzusetzen (E. 4.4). Ein Verwertungsbegehren darf nicht mit einer Bedingung verknüpft werden....
  9. 94 III 83
    Relevanz
    16. Entscheid vom 10. September 1968 i.S. Frédéric.
    Regeste [D, F, I] Erstreckung eines in Frankreich eröffneten Konkurses auf das Vermögen des Gemeinschuldners in der Schweiz. 1. Bundesrechtliche Fristen. Die Gleichstellung der Samstage mit den staatlich anerkannten Feiertagen (Bundesgesetz vom 21. Juni 1963) beeinflusst...
  10. 115 III 111
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 14. September 1989 i.S. Konkursmasse Wenger gegen Kobel (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Dispositionsunfähigkeit des Gemeinschuldners, Schutz des gutgläubigen Dritterwerbers (Art. 204 Abs. 1 SchKG, Art. 865, 866 und 973 ZGB). Solange die Konkurseröffnung weder publiziert (Art. 232 SchKG) noch im Grundbuch vorgemerkt worden ist (Art. 960 Abs...

Suchtipp

Sie können Ihre Suche auf Entscheide aus einem bestimmten Zeitraum einschränken, indem Sie bei den Einschränkungen ein Anfangs- und Endjahr wählen.