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342 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://83-IV-43
  1. 83 IV 43
    Relevanz
    11. Urteil des Kassationshofes vom 15. Februar 1957 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Mettler.
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs.2 Satz 3 MFG. Wann hat der an einem Unfall beteiligte Fahrzeugführer den entstandenen Sachschaden dem Geschädigten oder der nächsten Polizeistelle zu melden?
  2. 83 IV 42
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 8. Februar 1957 i.S. Stump gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art.36 Abs.2MFG. Wann ist jemand verletzt ?
  3. 85 IV 149
    Relevanz
    39. Urteil des Kassationshofes vom 10. Juli 1959 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Hitz.
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 2 Satz 3 MFG. Pflicht des an einem Unfall beteiligten Fahrzeugführers, den Sachschaden bei Abwesenheit des Geschädigten unverzüglich der nächsten Polizeistelle zu melden.
  4. 98 IV 113
    Relevanz
    21. Urteil des Kassationshofes vom 21. Januar 1972 i.S. Byland gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 14 Abs. 1 VRV. 1. Der Vortrittsbelastete darf, wenn er an einer Kreuzung oder Strasseneinmündung warten muss, bis zur seitlichen Randlinie der dem korrekt fahrenden Vortrittsberechtigten zustehenden Fahrbahn heranfahren (Erw. 1 b). 2. Festlegung de...
  5. 85 IV 35
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. Februar 1959 i.S. Briner gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 25 Abs. 1 MFG. Auch während des Überholens muss die Geschwindigkeit den gegebenen Strassen- und Verkehrsverhältnissen angepasst sein. 2. Art. 26 Abs. 3 MFG. Überholen vor einer unübersichtlichen Strassenbiegung.
  6. 88 IV 77
    Relevanz
    23. Urteil des Kassationshofes vom 30. Mai 1962 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Furer.
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 2 MFV. Verboten ist nach dieser Bestimmung nicht nur das seitliche Überfahren der Sicherheitslinie, sondern auch deren senkrechtes Kreuzen zum Zwecke des Wendens.
  7. 81 IV 54
    Relevanz
    10. Urteil des Kassationshofes vom 25. März 1955 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Wüger und Lanker.
    Regeste [D, F, I] Art. 65 Abs. 4 MFG bestimmt nicht, dass die mildere Strafbestimmung des MFG nicht angewendet werden dürfe, wenn der objektive Tatbestand der strengeren Norm erfüllt ist, diese aber mangels der subjektiven Voraussetzungen nicht angewendet werden kann.
  8. 87 IV 160
    Relevanz
    39. Urteil des Kassationshofes vom 22. Dezember 1961 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Beerle.
    Regeste [D, F, I] Art. 10 Abs. 4 SVG. Die Pflicht des Motorfahrzeugführers, die Ausweise den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen, besteht nur, wenn und solange sein Fahrzeug am öffentlichen Verkehr teilnimmt.
  9. 85 IV 146
    Relevanz
    38. Urteil des Kassationshofes vom 12. August 1959 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Illi.
    Regeste [D, F, I] Art. 27 Abs. 1 MFG. Vortrittsrecht. Sorgfaltspflicht des vortrittsbelasteten Führers. Geltung der Bestimmung auch im Verhältnis von grossen zu kleinen Fahrzeugen (hier: Tolleybus-Moped).
  10. 83 IV 173
    Relevanz
    48. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Mai 1957 i.S. Rüegg gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 59 Abs.2MFG. Begriff des Rückfalls bei Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkrunkenem Zustand.

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