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5 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://97-I-455
  1. 97 I 455
    Relevanz
    61. Auszug aus dem Urteil vom 9. Juli 1971 i.S. Schellner gegen Gregorzewski und Eidg. Oberzolldirektion.
    Regeste [D, F, I] Freigabe eines Zollpfandes. Voraussetzungen (Art. 121 Abs. 3 und Art. 122 Abs. 2 ZG). Ist das Eigentum an den als Zollpfänder beschlagnahmten Gegenständen umstritten, kann eine Freigabe der Pfänder erst erfolgen, wenn mit genügender Sicherheit vorfragew...
  2. 107 Ib 94
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 5. Juni 1981 i.S. Product Leasing AG (PLA) gegen Eidg. Zollverwaltung, Oberzolldirektion (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 121 Abs. 3 ZG. 1. Bei unklarer Rechtslage verlangt die Zollverwaltung zu Recht den strikten Nachweis des Eigentums von demjenigen, der die Herausgabe eines beschlagnahmten Zollpfandes beansprucht (E. 3a). 2. Die Zollverwaltung ist aufgrund eines He...
  3. 111 Ib 79
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 5. September 1985 i.S. X Bank gegen Eidg. Zollverwaltung, Oberzolldirektion (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 121 ZG; Art. 138 Abs. 2 ZV Ein für zivilrechtliche Forderungen bestelltes Pfandrecht an der Sache kann nicht hindern, dass sie als Zollpfand beschlagnahmt wird. Der Pfandnehmer hat seine Rechte im Verwertungsverfahren (Art. 122 Abs. 3 ZG) wahrzuneh...
  4. 82 I 211
    Relevanz
    31. Urteil vom 16. November 1956 i.S. Schweizerische Volksbank gegen Oberzolldirektion.
    Regeste [D, F, I] Zollpfandrecht, Zollbürgschaft: Die Zollverwaltung entscheidet nach Ermessen, ob das Zollpfand zu beschlagnahmen sei oder nicht. Ist es beschlagnahmt, so ist es dem Zollbürgen, der Zahlung leistet, herauszugeben, damit er ein Retentionsrecht geltend mac...
  5. 90 I 56
    Relevanz
    9. Arrêt du 21 février 1964 dans la cause Air Transport Service SA contre Direction générale des douanes.
    Regeste [D, F, I] Art. 122 Abs. 2 ZG. Der Eigentümer von Lieferwagen, die als Zollpfand in Anspruch genommen werden, kann sich der Verwertung auch dann, wenn er für die gesicherte zollrechtliche Forderung nicht haftet, nicht widersetzen, falls er die Fahrzeuge einem Ange...

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