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174 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://99-V-48
  1. 99 V 48
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil vom 14. Februar 1973 i.S. Ausgleichskasse Nidwalden gegen Hermann und Kantonsgericht des Kantons Nidwalden
    Regeste [D, F, I] Art. 54 Abs. 1 lit. d IVG. Pflicht der Ausgleichskasse, über alle gestellten Leistungsbegehren verfügungsmässig zu befinden.
  2. 106 V 16
    Relevanz 16%
    4. Auszug aus dem Urteil vom 23. April 1980 i.S. Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes gegen Catalano sowie Catalano gegen Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV. Die Revisionsbestimmung über den Zeitpunkt der Wirkung der Rentenherabsetzung ist nicht anwendbar, wenn die Verwaltung bei der erstmaligen Rentenzusprechung nach Massgabe der Veränderung des Invaliditätsgrades rückwirkend v...
  3. 100 V 126
    Relevanz 16%
    31. Auszug aus dem Urteil vom 18. Juli 1974 i.S. Martin gegen Kantonale Rekurskommission für die Ausgleichskassen, Basel
    Regeste [D, F, I] Art 45 VwG. Eine Zwischenverfügung, wonach die Akteneinsicht nicht dem Versicherten selber, sondern für ihn nur seinem Vertreter gewährt wird, ist nicht selbständig anfechtbar.
  4. 108 V 229
    Relevanz 15%
    51. Auszug aus dem Urteil vom 1. Dezember 1982 i.S. Mätzler gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 71 Abs. 1, 72 Abs. 3 IVV, Art. 13 Abs. 2 VwVG. Unterlassen die Parteien in einem Verfahren, das sie durch eigenes Begehren einleiten oder in dem sie selbständige Begehren stellen können, die notwendige und zumutbare Mitwirkung, so können die kanton...
  5. 102 V 175
    Relevanz 15%
    42. Urteil vom 8. Oktober 1976 i.S. Hürlimann gegen Ausgleichskasse des Basler Volkswirtschaftsbundes und Kantonale Rekurskommission Basel für die Ausgleichskassen
    Regeste [D, F, I] Art. 11 IVG und 2 Abs. 5 IVV. Haftung für Gesundheitsschäden, die durch eine von einer Sozialversicherung angeordnete medizinische Vorkehr verursacht worden sind.
  6. 107 V 36
    Relevanz 15%
    7. Auszug aus dem Urteil vom 18. März 1981 i.S. Studer gegen Ausgleichskasse des Kantons Bern und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 49 IVG und Art. 85 Abs. 2 IVV. Beim Entscheid darüber, ob der zur Wiedererwägung führende Fehler einen AHV-analogen oder einen spezifisch IV-rechtlichen Gesichtspunkt betrifft und ob demzufolge die zu Unrecht bezogene Leistung ...
  7. 99 V 46
    Relevanz 15%
    16. Auszug aus dem Urteil vom 12. Februar 1973 i.S. Meier gegen AHV-Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Anmeldung bei der Invalidenversicherung (Art. 46 und 60 IVG). Damit wahrt der Versicherte alle seine gegenwärtigen Leistungsansprüche, sofern das, was er meldet, wenigstens den Schluss erlaubt, sie könnten ihm zustehen.
  8. 101 V 111
    Relevanz 15%
    21. Auszug aus dem Urteil vom 28. Februar 1975 i.S. Hadorn gegen Ausgleichskasse des Kartons St. Gallen und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Invalidenversicherung (Art. 46 IVG). - Die hinreichend substantiierte Anmeldung bleibt während der fünfjährigen Verwirkungsfrist wirksam (Bestätigung der Praxis). - Zeitlich massgebender Sachverhalt (Präzisier...
  9. 110 V 298
    Relevanz 15%
    47. Auszug aus dem Urteil vom 30. Juli 1984 i.S. Ausgleichskasse AGRAPI gegen G. und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 47 Abs. 1 AHVG, Art. 49 IVG, Art. 85 Abs. 2 IVV. - Die eine frühere Verfügung berichtigende Wiedererwägung zieht grundsätzlich die Pflicht zur Rückerstattung der von der Invalidenversicherung zu Unrecht bezogenen Leistung nach sich (Art. 47 Abs. 1 ...
  10. 98 V 42
    Relevanz 15%
    11. Auszug aus dem Urteil vom 1. Februar 1972 i.S. Trachsler gegen Ausgleichskasse des Kantons Bern und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 21 Abs. 1 IVG: Hilfsmittel für das Sehvermögen. Voraussetzungen der Abgabe von Kontaktschalen.

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