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771 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://100-IV-200
  1. 100 IV 200
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    50. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Juli 1974 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 41 Ziff. 3 Abs. 4, Art. 44 Ziff. 1 Abs. 1 StGB; Art. 2 Abs. 8 VStGB 1. Verhältnis von ambulanter Behandlung der Trunksucht und Strafvollzug.
  2. 124 IV 254
    Relevanz
    42. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. November 1998 i.S. P. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 2, Art. 44 Ziff. 1 und 6 StGB. Der Richter kann auf die Entscheidung der Fragen, ob eine Massnahme anzuordnen und der Vollzug der von ihm ausgefällten Freiheitsstrafe aufzuschieben sei, nicht mit der Begründung verzichten, dass sich die Fr...
  3. 128 IV 241
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Amt für Justizvollzug des Kantons Zürich, Bewährungsdienst Zürcher Oberland (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.146/2002 vom 13. August 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 43 StGB; Vollstreckung aufgeschobener Strafen. Psychiatrische Begutachtung bei der Anordnung, Abänderung oder Aufhebung von Massnahmen gemäss Art. 43 StGB. Zusammenfassung der Rechtsprechung. Anforderungen an die Aktualität eines Gutachtens.
  4. 122 IV 289
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 25. September 1996 i.S. C. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 44 Ziff. 6 Abs. 2 StGB; nachträgliche Einweisung in eine Anstalt für Rauschgiftsüchtige. Die nachträgliche Anordnung einer ambulanten Massnahme unter Aufschub des Strafvollzugs ist unzulässig (E. 1a).
  5. 101 IV 274
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    62. Urteil des Kassationshofes vom 6. September 1975 i.S. L. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 43 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Nur wenn die Durchführung oder der Heilerfolg der Behandlung es erfordern, ist der Strafvollzug aufzuschieben (Erw. 1). 2. Art. 41 Ziff. 3 StGB. Bedingter Strafvollzug in einem Urteil betr. Fahren in angetrunkenem Zustand...
  6. 102 IV 70
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    18. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. August 1976 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 42 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Auch derjenige kann erneut verwahrt werden, der das neue Verbrechen oder Vergehen während der bedingten Entlassung aus einer Verwahrung verübt hat.
  7. 113 IV 8
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    3. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. Februar 1987 i.S. W. gegen Direktion der Justiz des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 397bis Abs. 1 lit. f StGB, Art. 4 VStGB 1, Art. 1 VStGB 3; Halbgefangenschaft. Die Halbgefangenschaft kann nur gewährt werden, wenn die Gesamtdauer mehrerer, im Vollzug zusammentreffender Gefängnisstrafen sechs Monate nicht übersteigt.
  8. 103 IV 1
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    1. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Januar 1977 i.S. F. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Ambulante Behandlung. Als solche kommt nur eine vom Arzt oder unter ärztlicher Kontrolle durchgeführte Behandlung in Betracht, nicht hingegen eine bloss fürsorgerische Betreuung.
  9. 107 IV 20
    Relevanz
    7. Auszug dem Urteil des Kassationshofes vom 16. Januar 1981 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 44 Ziff. 1 Abs. 1 StGB in Verbindung mit Art. 43 Ziff. 2 StGB. Einweisung in eine Trinkerheilanstalt unter Aufschub des Strafvollzuges. Längere Freiheitsstrafen, bei denen das Maximum des Anstaltsaufenthalts von zwei Jahren (Art. 44 Ziff. 3 Abs. 1 ...
  10. 113 IV 49
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 15. Mai 1987 i.S. M. gegen Direktion der Justiz des Kantons Zürich (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] 1. Chronologische Reihenfolge gemeinsam zu verbüssender Strafen. Das Bundesrecht enthält keine Vorschriften darüber, in welcher Reihenfolge gemeinsam zu verbüssende Strafen zu vollziehen sind (E. 2). Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Behörden in ein...

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