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414 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://88-I-273
  1. 88 I 273
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil vom 23. November 1962 i.S. Milchverwertungs-Genossenschaft Wohlenschwil gegen Steuerrekurskommission des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Berechnung des steuerbaren Reinertrags einer Genossenschaft des Obligationenrechtes mit einfacher Buchführung.
  2. 108 Ib 325
    Relevanz
    59. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 26. August 1982 i.S. Z. AG gegen Kantonale Wehrsteuerrekurskommission Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 49 Abs. 1 WStB; Abschreibungen und Rückstellungen für Ersatzbeschaffung von Anlagevermögen. Grundsätzlich sind Veräusserungsgewinne wie auch Versicherungsleistungen für zerstörte Gegenstände des Anlagevermögens steuerbare Einkünfte. Werden solche E...
  3. 98 Ib 404
    Relevanz
    60. Urteil vom 19. Mai 1972 i.S. Aktiengesellschaft X.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer vom Reinertrag der Aktiengesellschaft. Einschätzung einer Gesellschaft, die zunächst sämtliche Aktien einer anderen Gesellschaft - zum Teil durch Umtausch gegen neu ausgegebene eigene Aktien - erworben und dann - nach dem Ende der Berechnungs...
  4. 98 Ib 314
    Relevanz
    46. Urteil vom 29. September 1972 i.S. X. gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Aktiengesellschaft. - Zeitpunkt für die Zwischenveranlagung wegen Berufswechsels des Einzelunternehmers, der Verwaltungsratspräsident der neugegründeten Aktiengesellschaft wird. - Stellt der Verzic...
  5. 113 Ib 13
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 10. April 1987 i.S. Personalfürsorgestiftung der Firma X. AG gegen Kantonale Steuerverwaltung Bern und Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Voraussetzungen für die Befreiung einer Personalfürsorgestiftung von der Steuerpflicht; Ermittlung des steuerbaren Einkommens einer Stiftung (Art. 16 Ziff. 4 und 4bis; Art. 51 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BdBSt). 1. Eine Personalfürsorgestiftung, der aussch...
  6. 98 Ib 325
    Relevanz
    47. Urteil vom 28. April 1972 i.S. X. AG gegen Wehrsteuerrekurskommission des Kantons Glarus.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer vom Reinertrag der Aktiengesellschaft: Berechnung nach dem Ergebnis des ersten Geschäftsjahres (Art. 58 Abs. 4 und 5 WStB). Begriff des Geschäftsjahres.
  7. 96 I 154
    Relevanz
    28. Urteil vom 24. April 1970 i.S. Kantonales Steueramt Zürich, Abteilung für Wehrsteuer gegen X. und Wehrsteuer-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Einkommenssteuer Der Tod des Geschäftsinhabers führt nicht zur Besteuerung der vorhandenen stillen Reserven, wenn die Erben das Geschäft als Ganzes zu den Buchwerten übernehmen; er gibt jedoch Anlass zur Erhebung der Sondersteuer nach Art. 4...
  8. 107 Ib 213
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 14. Oktober 1981 in Sachen Wehrsteuerverwaltung des Kantons Bern gegen Firma X. und Rekurskommission des Kantons Bern (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Pflicht des Steuerpflichtigen, der Veranlagungsbehörde Aufstellungen nach Art. 89 Abs. 2 WStB zur Verfügung zu stellen. Sie erstreckt sich auf alle Geschäftsbeziehungen, die für die Veranlagung des Wehrsteuerpflichtigen (nicht bloss seiner Geschäftspart...
  9. 85 I 81
    Relevanz
    14. Urteil vom 29. April 1959 i.S. X. AG gegen Kanton Solothurn und Rekurskommission des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Nach dem Grundsatz der Gesetzmässigkeit der Verwaltung dürfen Steuern und Abgaben nur beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und lediglich in dem vom Gesetz festgelegten Umfang erhoben werden. § 43 der Vollziehungsverordnung vom 25. Oktober 193...
  10. 82 I 180
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil vom 2. November 1956 i.S. Immobiliengesellschaft Mettlen A.-G. in Liq. gegen Rekurskommission des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Wehrsteuer: Besteuerung der Aktiengesellschaft in Liquidation. Objekt der vollen Jahressteuer (Art. 53 Abs. 2 WStB).

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