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115 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://91-III-57
  1. 91 III 57
    Relevanz
    12. Entscheid vom 28. Mai 1965 i.S. Zollinger.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziffer 5 SchKG. Hat der Schuldner bei einem Arrestvollzug die Unpfändbarkeit einer Forderung geltend gemacht, so hat das Betreibungsamt die Feststellungen, die eine Beurteilung der Unpfändbarkeit ermöglichen, von Amtes wegen zu treffen; und zwar...
  2. 97 III 23
    Relevanz
    7. Entscheid vom 20. Januar 1971 i.S. Steueramt Winterthur.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit eines aus Beiträgen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gespiesenen Sparhefts, das eine Gemeindeverwaltung aus Gründen der Personalfürsorge bei einer Bank auf den Namen eines Aushilfsangestellten der Gemeinde angelegt hat und auf desse...
  3. 103 III 6
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Entscheid vom 7. September 1977 i.S. B.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 5 SchKG. Unpfändbarkeit einer Sammlung von Silbermünzen, die ausser Kurs gesetzt sind, aber bei der Schweizerischen Nationalbank zum vollen Nennwert in gültige Noten und Münzen umgetauscht werden können.
  4. 81 III 11
    Relevanz
    4. Entscheid vom 7. Februar 1955 i.S. Hudec.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Eine Kleinfilmkamera kann heute in der Schweiz nicht als notwendiges Berufswerkzeug eines frei erwerbenden Ingenieurs gelten. Übt der Schuldner seinen Beruf im Ausland aus, so liegt es ihm ob, ...
  5. 80 III 15
    Relevanz
    4. Entscheid vom 22. Mai 1954 i. S. Scholl.
    Regeste [D, F, I] Nicht als Berufsgerät im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG zu betrachten ist das Automobil, das der Schuldner im Betrieb einer Aktiengesellschaft, deren einziger Aktionär er ist, verwendet.
  6. 120 III 71
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. August 1994 i.S. H. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 10 und 13 SchKG; Art. 93 SchKG; beschränkte Pfändbarkeit und Verarrestierbarkeit von Leistungen aus beruflicher Vorsorge nach Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses. Leistungen aus beruflicher Vorsorge sind nur vor Eintritt des lei...
  7. 97 III 52
    Relevanz
    13. Auszug aus dem Entscheid vom 22. Juli 1971 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Auto). Befand sich der Schuldner im Zeitpunkt der Arrestlegung in gekündigtem Arbeitsverhältnis, so kommt es darauf an, ob er ohne eigenen Wagen konkret die Möglichkeit hatte, in der Nähe seine...
  8. 83 III 20
    Relevanz 15%
    6. Auszug aus dem Entscheid vom 20. März 1957 i.S. Weder.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit und Drittansprache. Wird ein gepfändeter oder zur Konkursmasse gezogener Gegenstand vom Schuldner als Kompetenzstück und von einem Dritten als Eigentum beansprucht, so ist die Frage der Unpfändbarkeit vor Durchführung des Widerspruchs- bz...
  9. 82 III 152
    Relevanz 15%
    38. Entscheid vom 1. Dezember 1956 i.S. Frei.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit des Hilfsmotorrades eines Schichtarbeiters mit 3 km langem Weg zur Arbeitsstätte. Ablehnung der Auswechslung gegen ein vom Gläubiger angebotenes Fahrrad ohne Motor.
  10. 83 III 34
    Relevanz 15%
    10. Auszug aus dem Entscheid vom 11. Februar 1957 i.S. Meli.
    Regeste [D, F, I] Der Schuldner, gegen den der Gläubiger durch Faustpfandbetreibung das Retentionsrecht im Sinne von Art. 895 Z GB ausübt, kann den Einwand, dass der retinierte Gegenstand unpfändbar sei und daher nicht retiniert werden dürfe, nur durch Rechtsvorschlag er...

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