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833 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://99-IV-206
  1. 99 IV 206
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    47. Urteil des Kassationshofes vom 14. Dezember 1973 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Veruntreuung. Der Arbeitgeber, der trotz. Lohnpfändung dem Arbeitnehmer den ganzen Lohn ausbezahlt oder zwar einen Abzug vornimmt, das Betreffnis aber nicht weiterleitet, handelt widerrechtlich, begeht aber keine Veruntreuu...
  2. 106 IV 355
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    87. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 24. November 1980 i.S. Sch. und W. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden sowie diese gegen Sch. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Der Beherberger, der die von ihm gemäss einem kommunalen Fremdenverkehrsgesetz beim Gast erhobene Fremdentaxe nicht an die zuständige Stelle abliefert, sondern sie widerrechtlich für eigene Zwecke verwendet, ist nicht wegen...
  3. 116 III 56
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    12. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. September 1990 i.S. Lipo-Möbelposten AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Verzinsung der Schuld bei der Lohnpfändung (Art. 12 Abs. 2 SchKG). Bei der Lohnpfändung hört die Pflicht des Schuldners zur Verzinsung seiner Schuld in dem Umfang und von dem Zeitpunkt an auf, da beim Betreibungsamt Lohnquoten des Schuldners eingehen.
  4. 86 IV 170
    Relevanz
    42. Urteil des Kassationshofes vom 9. September 1960 i.S. Heierle gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 169 StGB. Der Arbeitgeber, der im Falle einer gegen seinen Arbeitnehmer gerichteten Lohnpfändung auf betreibungsamtliche Anzeige hin die gepfändete Lohnquote in Abzug bringt, den abgezogenen Geldbetrag aber nicht an das Betreibungsamt abliefert, so...
  5. 89 III 36
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    8. Auszug aus dem Entscheid vom 11. Mai 1963 i.S. Keller.
    Regeste [D, F, I] Forderungsuberweisung. Kostenabzug. Art. 131 Abs. 2 SchKG. Auslagen, die der nach Art. 131 Abs. 2 SchKG vorgehende Gläubiger vom Ergebnis der Eintreibung abziehen kann. Befugnis des Drittschuldners zur Bestreitung dieser Auslagen verneint, Legitimation ...
  6. 83 III 99
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    26. Entscheid vom 29. August 1957 i.S. Siebenmann.
    Regeste [D, F, I] Zahlungen an ein Betreibungsamt (Art. 12 SchKG) gelten als dem betreibenden Gläubiger geleistet und können (z.B. wegen Irrtums) grundsätzlich nur beim Richter angefochten werden. Bei Zahlung durch einen Dritten, zumal wenn sie unter dem Namen des Schuld...
  7. 94 IV 137
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    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 16. Dezember 1968 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gegen Frey.
    Regeste [D, F, I] Art. 140 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. a) Der Veruntreuung macht sich auch der Arbeitgeber schuldig, der Lohnabzüge nicht bestimmungsgemäss im Interesse des Arbeitnehmers verwendet. b) Das Tatbestandsmerkmal des Anvertrautseins setzt nicht Übergabe der Sache vor...
  8. 93 III 33
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    7. Entscheid vom 25. April 1967 i.S. Robert Walther AG
    Regeste [D, F, I] Die Pfändung und Arrestierung von Erwerbseinkommen (Art. 93, 275 SchKG) bleibt nicht nur bei einem Stellenwechsel des Schuldners, sondern auch dann wirksam, wenn dieser die selbständige mit einer unselbständigen Erwerbstätigkeit vertauscht oder umgekehr...
  9. 116 III 28
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    7. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. Januar 1990 i.S. Radio TV Obrist AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Ausstellung des definitiven Verlustscheins in der Lohnpfändung (Art. 93, 115 Abs. 1 und 149 Abs. 1 SchKG). Der Gläubiger hat erst nach Ablauf eines Jahres seit Vollzug der Lohnpfändung Anspruch auf Ausstellung eines Verlustscheins in der Höhe jenes Betr...
  10. 107 III 78
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    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. August 1981 i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft und Kanton Zürich (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben.

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