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132 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://123-IV-132
  1. 123 IV 132
    Relevanz
    21. Urteil des Kassationshofes vom 9. Juni 1997 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen S. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 251 Ziff. 1 StGB und 253 StGB; unwahre Universalversammlungsprotokolle. Universalversammlungsprotokollen einer Aktiengesellschaft kommt Urkundenqualität zu, soweit sie Grundlage für einen Eintrag im Handelsregister bilden (E. 3; Bestätigung der Rec...
  2. 147 III 238
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. (Revisionsgesuch) 4F_7/2020 vom 22. Februar 2021
    Regeste [D, F, I] Art. 123 Abs. 2 lit. a BGG; Revision eines Bundesgerichtsurteils aufgrund von nachträglich entdeckten Tatsachen oder Beweismitteln. Stufen des Revisionsverfahrens vor Bundesgericht (E. 1). Zuständigkeit und Kognition des Bundesgerichts im Revisionsverfa...
  3. 147 III 469
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_39/2021 vom 9. August 2021
    Regeste [D, F, I] Art. 622 OR; Anspruch auf wertpapiermässige Verbriefung von Namenaktien. Namenaktionäre haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Mitgliedschaftsrechte in einem Wertpapier verbrieft werden. Dieser grundsätzliche Anspruch kann aber in den Statu...
  4. 138 III 137
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. C.X. gegen D.X. (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_155/2011 vom 10. Januar 2012
    Regeste [D, F, I] BEG, Art. 400 Abs. 1 OR; Rechtsnatur und Herausgabe von Bucheffekten; intertemporales Recht. Rechtsnatur von Bucheffekten. Bucheffekten können weder vindiziert noch nach den Regeln des Besitzesschutzes herausverlangt werden. Eine Rückabwicklung hat nach...
  5. 109 II 239
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    54. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 30. August 1983 i.S. Löwenbräu Zürich AG gegen Gewerbebank Baden (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Umwandlung von Inhaberaktien in vinkulierte Namenaktien. 1. Art. 8 und 930 ZGB. Art. 978 OR. Der Besitzer von Inhaberaktien hat selbst als Fiduziar die gesetzliche Vermutung für sich, der aus den Aktien Berechtigte zu sein. Beweislast der Gesellschaft, ...
  6. 112 II 356
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    59. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 5. August 1986 i.S. Interwo-Finanz AG gegen Bau und Touristik AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Stimmberechtigung des Besitzers von Inhaberaktien; Art. 689 Abs. 4 OR. Die Liberierung der Aktien ist Voraussetzung für die wertpapiermässige Ausübung von Mitgliedschaftsrechten (E. 5). Die Gesellschaft selbst kann den Besitzer von Inhaberaktien wegen z...
  7. 103 IV 239
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    65. Urteil des Kassationshofes vom 1. Dezember 1977 i.S. T. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
    Regeste [D, F, I] Art. 110 Ziff. 5, 251 StGB. Urkundenfälschung. Die in einem Aktienzertifikat abgegebene Erklärung, die Inhaberaktien seien voll einbezahlt, hat die Bedeutung einer Quittung.
  8. 86 II 89
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    15. Urteil der I. Zivilabteilung vom 21. März 1960 i. S. Marti gegen Konkursmasse der Emet AG
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 181 OR erklärt nicht eine durch Sondernormen ausgeschlossene Schuldübernahme als zulässig. 2. Art. 683 OR. Der Zeichner von Inhaberaktien kann sich seiner Pflicht, ihren Nennwert einzuzahlen, weder durch Veräusserung der vorzeitig ausgegebenen A...
  9. 83 II 445
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    61. Urteil der I. Zivilabteilung vom 3. Dezember 1957 i.S. Internationale Industrie- und Handelsbeteiligungen AG gegen Carlebach und Mitkläger.
    Regeste [D, F, I] Klage auf Ausstellung von Ersatztiteln für vernichtete Inhaberaktien. 1. Art. 971 OR. Wer ein Wertpapier kraftlos erklären lassen will, muss es durch Angabe besonderer Merkmale des Stückes so genau bezeichnen, dass es von Wertpapieren gleicher Gattung u...
  10. 124 III 350
    Relevanz
    62. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 28. April 1998 i.S. W. X. gegen X. AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 401 Abs. 1 OR; Übergang von Forderungsrechten. Die Legalzession gemäss Art. 401 Abs. 1 OR umfasst auch gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsrechte (E. 2).

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