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178 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://114-IV-154
  1. 114 IV 154
    Relevanz
    43. Urteil des Kassationshofes vom 16. November 1988 i.S. M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung einer Blutprobe. Der Fahrzeugführer, der seinen Wagen nach einem folgenlos gebliebenen Schleudermanöver parkiert und sich zu Fuss davonmacht, weil er wegen seines von der Polizei beobachteten Schleuderns eine Kontrolle be...
  2. 126 IV 53
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. Januar 2000 i.S. K. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 51 Abs. 3 und Art. 91 Abs. 3 SVG, Art. 23 Abs. 1 StGB; Unterlassung der Meldung eines Unfalls an die Polizei, Vereitelung einer Blutprobe, untauglicher Versuch. Fall eines Lenkers, der bei einem Selbstunfall keinen Drittschaden verursacht hat und s...
  3. 114 IV 148
    Relevanz
    42. Urteil des Kassationshofes vom 15. Dezember 1988 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung einer Blutprobe. 1. Vereitelung einer Blutprobe durch Unterlassen der Unfallmeldung mangels Vorsatz verneint, da der Fahrzeuglenker den Drittschaden - wenn auch aus pflichtwidriger Unvorsichtigkeit - nicht bemerkte und si...
  4. 131 IV 36
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Staats-anwaltschaft des Kantons Luzern (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.58/2004 vom 22. Dezember 2004
    Regeste [D, F, I] Vereitelung einer Blutprobe (Art. 91 Abs. 3 SVG); Verbot des Selbstbelastungszwangs (Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 14 Ziff. 3 lit. g UNO-Pakt II über bürgerliche und politische Rechte). Die Verurteilung des Fahrzeuglenkers wegen Vereitelung einer Blutprobe,...
  5. 115 IV 51
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 3. März 1989 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 91 Abs. 3 SVG; Vereitelung einer Blutprobe. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach die hohe Wahrscheinlichkeit der Anordnung einer Blutprobe genügt (E. 3 und 4). Kann trotz der pflichtwidrigen Unterlassung der Unfallmeldung mittels der dem Fahrz...
  6. 124 IV 175
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. Juni 1998 i.S. R. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG; Vereitelung einer Blutprobe. Der Fahrzeuglenker, der vor dem Eintreffen der benachrichtigten Polizei den Ort des Geschehens verlässt, erfüllt den Tatbestand der Vereitelung einer Blutprobe nur, wenn er gleichzeitig die Meldepflichten...
  7. 90 IV 159
    Relevanz
    35. Urteil des Kassationshofes vom 18. Juni 1964 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Riess.
    Regeste [D, F, I] Art. 59 MFG; Art. 91 SVG. Angetrunkenheit ist unabhängig von weiteren Beweisen und individuellen Unterschieden bei einem Blutalkoholgehalt von 0,8 und mehr Gewichtspromillen anzunehmen.
  8. 106 IV 396
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    96. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. November 1980 i.S. Staatsanwaltschaft Nidwalden gegen W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Die Blutprobe kann nicht fahrlässig vereitelt werden.
  9. 113 IV 87
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    24. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19. Oktober 1987 i.S. L. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung einer Blutprobe. Wurde auf die amtliche Anordnung der Blutprobe verzichtet, fehlt es an einer objektiven Voraussetzung der Strafbarkeit.
  10. 102 IV 40
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    11. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. Februar 1976 i.S. X gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Vereitelung der Blutprobe (Art. 91 Abs. 3 SVG). 1. Wer nach einem Selbstunfall sein schwer beschädigtes Fahrzeug stehen lässt, muss mit einer polizeilichen Untersuchung rechnen, bei der auch eine Blutprobe durchgeführt wird. (Erw. 2a). 2. Abs. 1 und 3 v...

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