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44 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://82-II-173
  1. 82 II 173
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    26. Urteil der II. Zivilabteilung vom 3. Mai 1956 i.S. X. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit, Art. 253 ff. ZGB. 1. Neben der Klage auf Unehelicherklärung gemäss Art. 253 ff. ist kein Raum für eine Klage auf blosse Feststellung der Unehelichkeit des Kindes (oder der Unmöglichkeit der Vaterschaft des Ehemannes). Ein blo...
  2. 81 II 487
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    76. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 22. Dezember 1955 i.S. Leuthard gegen Flüeler.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage mit Bezug auf ein für unehelich erklärtes Kind. Die Klagefrist (Art. 316 Abs. 2 ZGB) beginnt mit dem Tage, an dem das die Unehelichkeit feststellende Urteil in Rechtskraft tritt. Vorschriften des kantonalen Prozessrechts, wonach die mi...
  3. 95 II 291
    Relevanz
    39. Urteil der II. Zivilabteilung vom 6. Juni 1969 i.S. H. gegen H.
    Regeste [D, F, I] Prozess auf Anfechtung der Ehelichkeit (Art. 253 ff. ZGB). 1. Weiterziehung des die Klage gutheissenden Urteils nur durch die Mutter (Erw. 1). 2. Der Entscheid, durch den die kantonale Appellationsinstanz das Eintreten auf die Appellation mangels Beschw...
  4. 88 II 477
    Relevanz
    68. Urteil der II. Zivilabteilung vom 23. November 1962 i.S. A. und G. gegen A. und G.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit; Klagerecht des Kindes. Das Kind kann jedenfalls dann klagen, wenn der Ehemann der Mutter die Klage versäumt und die Mutter nach Auflösung der Ehe mit diesem Manne den Erzeuger des Kindes geheiratet hat (Erw. 1-3; Aenderung de...
  5. 83 II 171
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    27. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Mai 1957 i.S. M.-H. und M. gegen M.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit. 1. Klage nach Ablauf der Anfechtungsfrist des Art. 253 Abs. 1 ZGB. Ist der Ehemann arglistig zur Unterlassung der Anfechtung bewogen worden und hat er innert dreier Monate nach Entdeckung der Arglist geklagt (Art. 257 Abs. 1 ...
  6. 82 II 1
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    1. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 9. Februar 1956 i. S. X. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit. Ungeachtet der für die Klage gemäss Art. 253 Abs. 2 ZGB zwischen dem Kind und der Mutter bestehenden notwendigen passiven Streitgenossenschaft ist sowohl das Kind als die Mutter allein zur Berufung an das Bundesgericht legiti...
  7. 86 II 206
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    35. Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Februer 1960 i. S. B. gegen P. und B.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit (Art. 253 ff. ZGB). 1. Arglistige Verleitung zur Anerkennung der Ehelichkeit. Art. 257 Abs. 1 ZGB. Hinsichtlich der dem Ehemann anlässlich der Anerkennung der Ehelichkeit zugesicherten Befreiung von der väterlichen Unterhaltsp...
  8. 91 II 153
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    24. Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Oktober 1965 i.S. X. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit, Art. 253ff ZGB. Verspätete Klageerhebung, mit wichtigen Gründen entschuldigt, Art. 257 Abs. 3: der Ehemann erfährt erst nach Jahren, dass er infolge früherer Operation zeugungsunfähig war; Anforderungen an beförderliches Vorg...
  9. 85 II 305
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    50. Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. Oktober 1959 i.S. V. gegen L. und V.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung der Ehelichkeit, Art. 253 ff. ZGB. Notgerichtsstand für Ausländer in der Schweiz (über Art. 8 NAG hinaus) beim Fehlen eines Heimatgerichtsstandes ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn in der Heimat wegen Klagefristversäumnis nicht (mehr) ge...
  10. 101 II 203
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    36. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 22. Mai 1975 i.S. G. gegen L.
    Regeste [D, F, I] Altrechtliche Adoption; Anfechtung wegen Willensmängeln (Art. 269 ZGB). Auf die Anfechtung des Adoptionsvertrages durch den Annehmenden wegen Willensmängeln sind die Art. 23-31 OR anwendbar. Für die Anfechtungsklage gilt somit eine relative Verwirkungsf...

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