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281 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://99-V-103
  1. 99 V 103
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Urteil vom 10. Juli 1973 i.S. Amacker gegen Kantonale Ausgleichskasse des Wallis und Versicherungsgericht des Kantons Wallis.
    Regeste [D, F, I] Rentenrevision (Art. 41 IVG). Die Verwaltung hat einen von ihr vorgesehenen Revisionstermin dem Versicherten nicht mitzuteilen. Wurde dieser Termin dem Versicherten dennoch mitgeteilt, so ist ihm das Revisionsergebnis durch beschwerdefähige Verfügung zu...
  2. 98 V 205
    Relevanz
    51. Urteil vom 20. Juni 1972 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Geissbühler und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Medizinische Eingliederungsmassnahmen: - Über die Unmittelbarkeit, Wesentlichkeit und Dauerhaftigkeit des erforderlichen voraussichtlichen Eingliederungserfolges (Art. 12 IVG). - Die ausnahmsweise Gewährung einer Operation im Ausland (Art. 9 Abs. 1 IVG)...
  3. 108 V 222
    Relevanz
    49. Auszug aus dem Urteil vom 26. Oktober 1982 i.S. Schwyter gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 3 lit. d IVV. Voraussetzungen des Anspruchs auf Hilflosenentschädigung bei hochgradiger Sehschwäche.
  4. 109 V 166
    Relevanz
    32. Urteil vom 10. November 1983 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Steinegger und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 13 IVG, Art. 2 Ziff. 174 und 177 GgV. - Die in Rz. 235 des Kreisschreibens über die medizinischen Eingliederungsmassnahmen (gültig ab 1. Januar 1979) enthaltene Umschreibung der Apparateversorgung gemäss Art. 2 Ziff. 174 und 177 GgV ist verordnungs...
  5. 98 V 52
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil vom 19. Januar 1972 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Egloff und Obergericht des Kantons Schaffhausen
    Regeste [D, F, I] Art. 41 IVG und 87 Abs. 2 IVV. Die Angabe eines Revisionstermins in einer Rentenverfügung hat nur verwaltungsinterne Bedeutung: sie bietet keine Gewähr für die Ausrichtung der Rente bis zum angegebenen Datum.
  6. 109 V 23
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil vom 2. März 1983 i.S. Jud gegen Ausgleichskasse des Schweizerischen Baumeisterverbandes und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 4 und 28 IVG. - Bedeutung der Invaliditätsschätzungen von SUVA und Militärversicherung für die Invaliditätsbemessung in der Invalidenversicherung (Erw. 2a, Bestätigung und Präzisierung der Praxis). - Eine unterschiedliche Beurteilung kann sich u.a....
  7. 98 V 100
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    28. Urteil vom 18. April 1972 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Glaser und Rekurskommission für die Ausgleichskassen Basel-Stadt
    Regeste [D, F, I] Revision der Rente und der Hilflosenentschädigung. - Bedeutung des Ausdruckes für die Zukunft in Art. 41 IVG. - Keine Anwendung des Art. 48 Abs. 2 IVG im Revisionsfalle.
  8. 106 V 86
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    20. Auszug aus dem Urteil vom 4. Juni 1980 i.S. Di Biagio gegen Ausgleichskasse des Kantons Solothurn und Versicherungsgericht des Kantons Solothurn
    Regeste [D, F, I] Art. 4 und 28 IVG. Die Verwaltungspraxis, wonach in der Invalidenversicherung für den gleichen Gesundheitsschaden kein höherer Invaliditätsgrad angenommen werden darf als in der obligatorischen Unfallversicherung oder der Militärversicherung, ist nicht ...
  9. 99 V 98
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    33. Urteil vom 27. Juli 1973 i.S. G. gegen Ausgleichskasse des Kantons Luzern und Versicherungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Rentenrevision (Art. 41 IVG). Gegen die Verwaltungspraxis, welche bei Schubkrankheiten die normale Wartezeit von 360 Tagen (Art. 29 Abs. 1 IVG und Art. 88bis Abs. 1 IVV) verdoppelt, ist nichts einzuwenden.
  10. 110 V 291
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    46. Urteil vom 22. August 1984 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen A. und Kantonale Rekurskommission für die Ausgleichskassen, Basel
    Regeste [D, F, I] Art. 88bis Abs. 1 lit. c IVV. - Art. 88bis Abs. 1 lit. c IVV ist auch insofern nicht bundesrechtswidrig, als die Wiedererwägung mit Wirkung ex nunc erfolgt (Erw. 3a-c). - Die Verordnungsbestimmung kann nur so weit Anwendung finden, als der zur Wiedererw...

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