Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
230 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://101-II-7
  1. 101 II 7
    Relevanz
    3. Urteil der II. Zivilabteilung vom 20. März 1975 i.S. Burri.
    Regeste [D, F, I] Adoption Mündiger; Art. 266 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB. Das Erfordernis der fünfjährigen Pflege bei der Adoption gebrechlicher Mündiger im Sinne von Art. 266 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB setzt voraus, dass Adoptiveltern und Adoptivkind während dieser Zeit in Hausgemeinsc...
  2. 102 II 79
    Relevanz
    13. Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. Mai 1976 i.S. Müller.
    Regeste [D, F, I] Adoption Mündiger; Art. 266 ZGB. Der Altersunterschied muss auch bei der Erwachsenenadoption mindestens 16 Jahre betragen.
  3. 137 III 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. S. gegen V. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_521/2010 vom 4. November 2010
    Regeste [D, F, I] Art. 264 ff. ZGB; Zustimmung der Eltern zur Adoption; Untersuchungsgrundsatz. Weder die Adoption einer mündigen Person noch die Adoption eines Kindes, das während des Adoptionsverfahrens mündig wird, bedürfen der Zustimmung der Eltern. Der Eintritt der ...
  4. 111 II 230
    Relevanz
    47. Urteil der II. Zivilabteilung vom 18. September 1985 i.S. X. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Adoption eines Unmündigen (Art. 264 ZGB). Das mindestens zweijährige Pflegeverhältnis zwischen den künftigen Adoptiveltern und dem Kind muss in Form einer eigentlichen Hausgemeinschaft bestanden haben. Dass das zu adoptierende Kind in 17 Jahren insgesam...
  5. 137 III 97
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Z. gegen Departement Inneres und Kultur des Kantons Appenzell Ausserrhoden (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_477/2010 vom 27. Januar 2011
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 und Art. 267 Abs. 1 ZGB; Namensänderung bei einem adoptierten Erwachsenen. Der Wunsch einer 56-jährigen Person, nach der Adoption den bisherigen Familiennamen weiterzuführen, bringt die enge Verbindung zwischen dem Namen und der Persönlic...
  6. 105 II 65
    Relevanz
    Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. März 1979 i.S. W. gegen Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 30 Abs. 1 ZGB; Namensänderungsgesuch eines erwachsenen Adoptierten. Mit der Adoption erwirbt der Adoptierte den Familiennamen der Adoptiveltern. Die mit einem solchen Namenswechsel regelmässig verbundenen Unannehmlichkeiten stellen keine wichtigen ...
  7. 101 Ib 113
    Relevanz
    21. Urteil vom 16. Mai 1975 i.S. Eidg. Justiz- und Polizeidepartement gegen X und Regierungsrat des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Schweizerbürgerrecht, Erwerb infolge Adoption. Fall einer gebürtigen deutschen Staatsangehörigen, die einen Deutschen geheiratet hat und von einem Schweizer gemäss Art. 12c SchlT ZGB adoptiert wird. Sie erhält infolge der Adoption das Kantons- und Gemei...
  8. 106 II 9
    Relevanz
    3. Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. April 1980 i.S. L. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Adoption Mündiger. Begriff der Hausgemeinschaft im Sinne von Art. 266 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB.
  9. 106 V 160
    Relevanz
    37. Urteil vom 19. September 1980 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Ziegler und Verwaltungsgericht des Kantons Luzern
    Regeste [D, F, I] Art. 18 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit. Gemäss dieser Bestimmung ist für die Gewährung von Eingliederungsmassnahmen durch die Invalidenversicherung an deutsc...
  10. 137 I 154
    Relevanz
    16. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_640/2010 vom 14. April 2011
    Regeste [D, F, I] Art. 8 EMRK, Art. 264 ff., 269 ff. ZGB; Anfechtung der Adoption. Die Adoption kann nur durch Anfechtung oder neue Adoption aufgehoben werden. Voraussetzungen und Gründe zur Anfechtung der Adoption (E. 3).

Suchtipp

Um nach einer Wortfolge zu suchen, können Sie die Begriffe in doppelte Anführungszeichen (") setzen.
Beispiel: "Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn"