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664 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://116-II-110
  1. 116 II 110
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    21. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 17. Mai 1990 i.S. B. gegen A. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Bemessung des Unterhaltsbeitrages des Elternteils, dem die elterliche Gewalt nicht zusteht (Art. 285 Abs. 1 ZGB). 1. Erlauben sich die Eltern eine besonders hohe Lebenshaltung, so haben die Kinder an sich Anspruch darauf, dass auch ihre Bedürfnisse höhe...
  2. 120 II 285
    Relevanz
    55. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 2. September 1994 i.S. B. gegen P. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Beistandspflicht des Stiefelternteils (Art. 278 Abs. 2 ZGB); Bemessung des Unterhaltsbeitrages des Elternteils, dem die elterliche Gewalt nicht zusteht (Art. 285 Abs. 1 ZGB). Bloss subsidiäre Beistandspflicht des Stiefelternteils (E. 2b). Der leistungsf...
  3. 140 III 485
    Relevanz
    72. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Y. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_798/2013 vom 21. August 2014
    Regeste [D, F, I] Vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren; Ehegattenunterhalt; Sparquote (Art. 276 ZPO; Art. 163 und 176 ZGB; Art. 9 BV). Anforderungen an den Nachweis der Sparquote. Deren Berücksichtigung setzt insbesondere eine konkrete Berechnung des Bedarfs de...
  4. 149 III 441
    Relevanz
    53. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_668/2021 vom 19. Juli 2023
    Regeste [D, F, I] Art. 276 und 285 ZGB; Kindesunterhalt; Überschussverteilung bei Kindern nicht verheirateter Eltern. Zusammenfassung der Rechtsprechung zur zweistufig-konkreten Methode mit Überschussverteilung (E. 2.4-2.6). Ist nur der eine Elternteil unterhaltspflichti...
  5. 147 III 265
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen B. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_311/2019 vom 11. November 2020
    Regeste [D, F, I] Art. 276, 276a, 285 und 286a ZGB; Berechnung des Kindesunterhaltes; Verbindlichkeit der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung. Grundsätze des Kindesunterhaltes (E. 5). Das Kind hat Anspruch auf gebührenden Unterhalt (E. 5.1 und 5.2). Dieser umfa...
  6. 83 II 356
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    49. Urteil der II. Zivilabteilung vom 30. August 1957 i.S. G. gegen G.
    Regeste [D, F, I] Unterhaltsbeiträge für Kinder aus geschiedener Ehe. Grundsätze für ihre Bemessung (Art. 156 Abs. 2 ZGB). Erhöhung im Falle erheblicher Verbesserung der finanziellen Lage des beitragspflichtigen Ehegatten (Art. 157 ZGB).
  7. 115 II 424
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    75. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 13. Dezember 1989 i.S. M. gegen M. (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Vorsorgliche Massnahme nach Art. 145 ZGB; Bemessung des Unterhaltsbeitrags. Bei sehr günstigen Einkommensverhältnissen ist der Überschuss des Gesamteinkommens über den Zwangsbedarf der Ehegatten nicht hälftig aufzuteilen. Vielmehr darf bei der Bemessung...
  8. 118 II 376
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    74. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. November 1992 i.S. Y. gegen Y. und Kassationsgericht des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Scheidungsprozesses (Art. 145 ZGB). 1. Anwendbarkeit von Art. 8 ZGB. Wo es nach dem kantonalen Verfahrensrecht genügt, die behaupteten Tatsachen glaubhaft zu machen, kommt Art. 8 ZGB in seinem eigentlichen Ausma...
  9. 128 III 161
    Relevanz
    30. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. B. gegen A. (Berufung) 5C.299/2001 vom 7. Februar 2002
    Regeste [D, F, I] Bemessung der Kinderunterhaltsbeiträge, Berücksichtigung von freiwilligen Zuwendungen Dritter an den Unterhaltspflichtigen (Art. 285 Abs. 1 ZGB). Bei der Bemessung von Unterhaltsbeiträgen ist es nicht bundesrechtswidrig, hinsichtlich der Leistungsfähigk...
  10. 104 V 193
    Relevanz
    48. Urteil vom 9. November 1978 i.S. S. gegen Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Kinderrenten für Pflegekinder (Art. 49 AHVV). Bei der Frage, ob ein Pflegeverhältnis unentgeltlich sei, sind die tatsächlich realisierbaren Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen.

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