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248 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://135-III-232
  1. 135 III 232
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    34. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. und Y. gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_545/2007 vom 9. Januar 2009
    Regeste [D, F, I] Einsprache gegen den Arrestbefehl (Art. 278 Abs. 1 SchKG); Rechtsnatur des Entscheides über die Weiterziehung des Einspracheentscheides (Art. 278 Abs. 3 SchKG); Kognition des Bundesgerichts; Beginn der Einsprachefrist; Willkür in der Rechtsanwendung (Ar...
  2. 138 III 232
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. SA gegen Republik Usbekistan (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_581/2011 vom 5. März 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 278 SchKG, Arresteinsprache; Glaubhaftmachung der Arrestforderung. Grundsätze zur Arrestbewilligung und -einsprache sowie zur Anfechtung des Einspracheentscheides (E. 4.1). Prüfung, ob die Arrestforderung gegenüber der Republik Usbekistan oder eine...
  3. 108 III 3
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 3. März 1982 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung einer Arresturkunde an einen Schuldner, der sich in Untersuchungshaft befindet. 1. Dem inhaftierten Schuldner muss auch dann im Sinne von Art. 60 SchKG Frist zur Bestellung eines Vertreters angesetzt werden, wenn ihm eine Arresturkunde zuzust...
  4. 93 III 72
    Relevanz
    13. Entscheid vom 7. November 1967 i.S. Chapaprieta.
    Regeste [D, F, I] Arrest. 1. Hinfall eines Arrestes mangels einer Klage oder Betreibung, die ihn nach Art. 278 SchKG aufrechtzuerhalten vermöchte. Befugnis des Schuldners, den Hinfall durch die Betreibungsbehörden feststellen zu lassen. Verwirkung dieser Befugnis? - Der ...
  5. 81 III 153
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    43. Entscheid vom 7. September 1955 i.S. Speck.
    Regeste [D, F, I] Arrestprosequierung (Art. 278 SchKG). 1. Vor Bewilligung des Arrestes eingeleitete Klage? 2. Die Frist von Art. 278 Abs. 2 Satz 1 SchKG wird durch die Einleitung der Forderungsklage gewahrt, auch wenn der Gläubiger die Möglichkeit gehabt hätte, provisor...
  6. 93 III 67
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    12. Entscheid vom 29. August 1967 i.S. Oberholzer.
    Regeste [D, F, I] Hinfall eines Arrestes für eine Forderung aus Konkursverlustschein. 1. Bestreitet der auf Grund eines Konkursverlustscheins betriebene Arrestschuldner durch Rechtsvorschlag, dass er zu neuem Vermögen gekommen sei (Art. 265 Abs. 2 und 3 SchKG), so fällt ...
  7. 113 III 34
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    10. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 26. Februar 1987 i.S. Commerzbank AG gegen Roba AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Beschränkungen des Verfügungsrechts des Schuldners beim Arrest (Art. 96 Abs. 1 und Art. 275 SchKG). Nicht bewilligte Verfügungen des Schuldners über die arrestierten Gegenstände sind nur gegenüber dem Arrestgläubiger ungültig. Ein Gläubiger, der bereits...
  8. 138 III 382
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    56. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Z. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_59/2012 vom 26. April 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 278 Abs. 3 SchKG; Art. 328 ZPO; Arresteinsprache und Revision. Der Beschwerdeentscheid, mit dem die Gutheissung der Arresteinsprache bestätigt wird, kann nicht wegen nachträglich entdeckter Tatsachen und Beweismittel in Revision gezogen werden (E. ...
  9. 80 III 7
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    3. Entscheid vom 6. März 1954 i. S. Rumänische Volksrepublik.
    Regeste [D, F, I] Gläubigerbezeichnung (Art. 67 Ziff. 1, 69 Ziff. 1 SchKG). Erfordernis einer klaren Bezeichnung. Die Verwendung eines Sammelnamens, der nicht die klare Bezeichnung einer parteifähigen Personenverbindung oder Vermögensmasse ist, sowie die Angabe eines Hau...
  10. 145 III 324
    Relevanz
    39. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. J. Ltd gegen B. Ltd (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_626/2018 vom 3. April 2019
    Regeste [D, F, I] Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG; Art. 9 BV; Zulassung unechter Noven im Beschwerdeverfahren. Prüfung, ob es sich mit Art. 9 BV verträgt, gestützt auf Art. 278 Abs. 3 Satz 2 SchKG im Beschwerdeverfahren gegen den Arresteinspracheentscheid unechte Noven zuzu...

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