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1897 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://01-03-2002-5P-16-2002
  1. 135 III 503
    Relevanz
    74. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Betreibungsamt Basel-Stadt (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_244/2009 vom 9. Juli 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 8a SchKG; Einsicht in Protokolle und Register. Einem nicht betreibenden Gläubiger kann Einsicht in das Protokoll und die Belege des Pfändungsvollzuges in anderen Betreibungen gewährt werden, um gegenüber dem Schuldner das Begehren der Konkurseröffn...
  2. 88 III 107
    Relevanz
    16. Entscheid vom 21. September 1962 i.S. Firma Mayer.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung; Existenzminimum. Das Betreibungsamt rechnet, gemäss von der kantonalen Aufsichtsbehörde erlassenen Richtlinien, zu den Grundansätzen nach den Elmerschen Tabellen einen - nach Verdienstkategorien abgestuften - prozentualen Sozialzuschlag hi...
  3. 82 III 54
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Entscheid vom 7. Mai 1956 i.S. Spadin.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Legitimation zur Beschwerde. Art. 17 ff., 93 SchKG. Wegen der Lohnpfändung können sich ausser dem Schuldner auch die auf sein Einkommen angewiesenen Familienangehörigen beschweren (Änderung der Rechtsprechung).
  4. 82 III 51
    Relevanz
    18. Entscheid vom 14. Juni 1956 i.S. Speck.
    Regeste [D, F, I] 1. Beginn der Rekursfrist gegen einen während der Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes zugestellten Beschwerdeentscheid (Art. 56 SchKG). 2. Eine nur hinsichtlich der Höhe angefochtene Lohnpfändung kann von der Aufsichtsbehörde auch nach ihrer g...
  5. 87 III 109
    Relevanz
    21. Entscheid vom 21. November 1961 i.S. Weiss.
    Regeste [D, F, I] Verwertungsaufschub (Art. 123 SchKG). Dauer des Aufschubs; Höhe der Abschlagszahlungen. Diese Zahlungen sind nicht nach den für die Lohnpfändung geltenden Grundsätzen zu bemessen.
  6. 84 III 29
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    10. Entscheid vom 25. April 1958 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung zugleich für eine Alimenten- und eine gewöhnliche Betreibung ohne Berücksichtigung der laufenden, das Existenzminimum voll in Anspruch nehmenden Alimentenverpflichtung: Aus den Lohneingängen ist vorab die Ah.mentenbetreibung zu befriedigen.
  7. 116 III 56
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    12. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. September 1990 i.S. Lipo-Möbelposten AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Verzinsung der Schuld bei der Lohnpfändung (Art. 12 Abs. 2 SchKG). Bei der Lohnpfändung hört die Pflicht des Schuldners zur Verzinsung seiner Schuld in dem Umfang und von dem Zeitpunkt an auf, da beim Betreibungsamt Lohnquoten des Schuldners eingehen.
  8. 91 III 81
    Relevanz
    16. Entscheid vom 3. Dezember 1965 i.S. Heiss.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung. Art. 93 SchKG. 1. Wohnt der Schuldner nicht im Kreis des die Betreibung durchführenden Amtes, so steht es diesem Amte frei, eine Lohnpfändung selber (nach Abklärung der tatsächlichen Verhältnisse auf dem Weg der Rechtshilfe) zu vollziehen ...
  9. 81 III 147
    Relevanz
    41. Entscheid vom 24. September 1955 i.S. Bühler.
    Regeste [D, F, I] Voraussetzungen und Wirkungen der Pfändung eines bestrittenen Lohnguthabens. Art. 93 SchKG.
  10. 83 III 1
    Relevanz
    1. Entscheid vom 14. Februar 1957 i.S. Mühlethaler.
    Regeste [D, F, I] Rekurs an das Bundesgericht (Art. 19 SchKG) gegen kantonale Rechtsvorschriften oder interne Dienstanweisungen der kantonalen Aufsichtsbehörden? Lohnpfändung. Das Betreibungsamt kann den Schuldner beim Pfändungsvollzug unter Hinweis auf die Strafdrohung ...

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