Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
1816 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://02-04-2004-7B-50-2004
  1. 110 III 69
    Relevanz
    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 7. September 1984 i.S. X. und Y. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Schätzung im Pfandverwertungsverfahren (Art. 99 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 VZG). Eine Neuschätzung durch Sachverständige im Sinne von Art. 9 Abs. 2 VZG kann auch mit Bezug auf einen Grundpfandtitel verlangt werden (Bestätigung der Rechtsprec...
  2. 82 III 49
    Relevanz
    17. Entscheid vom 17. Mai 1956 i.S. Bucher.
    Regeste [D, F, I] Der Rekurs an das Bundesgericht gemäss Art. 19 SchKG ist nur gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden nach Art. 17/18 (13), nicht gegen Entscheide richterlicher Instanzen (Art. 22; in casu Berufungsentscheid gemäss Art. 85 SchKG) zulässig.
  3. 120 III 3
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 1. Februar 1994 i.S. B. Immobilien AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Entscheides der kantonalen Aufsichtsbehörde und Fristbeginn für den Rekurs (Art. 19 Abs. 1 SchKG). Wird ihr Entscheid vom Beschwerdeführer nicht abgeholt und nimmt die kantonale Aufsichtsbehörde eine erneute Zustellung vor, so hindert die...
  4. 119 III 1
    Relevanz
    1. Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 19. Februar 1993 i.S. Manoirial SA (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Rechtsverzögerung. Bestehen auf einem Konkursamt wegen Personalmangels Geschäftsrückstände, so soll die kantonale Aufsichtsbehörde Massnahmen anordnen. Im vorliegenden Fall hätte sie, gestützt auf kantonales Recht, auf der Beiziehung von Angestellten be...
  5. 91 III 27
    Relevanz
    6. Entscheid vom 18. März 1965 i.S. von Tobel.
    Regeste [D, F, I] Anfechtung des Arrestbefehls. Art. 279 Abs. 1 SchKG. Von Bundes wegen ist gegen die Verweigerung eines Arrestgesuches kein Rechtsmittel gegeben; es steht aber den Kantonen frei, für diesen Fall Rechtsmittel einzuräumen.
  6. 120 III 18
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 2. März 1994 i.S. S. K., R. K. und W. Z. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines Bankkontos; Verrechnungseinrede. Erhebt die Bank - als Drittschuldnerin - Verrechnungseinrede, so ist kein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Vielmehr ist die gegenüber der Bank geltend gemachte Forderung als bestrittene zu pfänden.
  7. 125 III 382
    Relevanz
    65. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurs- kammer vom 25. Oktober 1999 i.S. L.B. und Mitbeteiligte -(Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 20a Abs. 1 SchKG. Das Beschwerdeverfahren nach Art. 17ff. SchKG ist grundsätzlich kostenlos. Es ist nicht zulässig, dass von einem Beschwerdeführer ein Kostenvorschuss im Hinblick darauf verlangt wird, dass ihm ausnahmsweise - nämlich wegen böswill...
  8. 114 III 51
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. September 1988 i.S. X. und Y. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 18 Abs. 1 SchKG. Feststellung der Fristwahrung. Die kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen müssen von Amtes wegen die Wahrung der Beschwerdefrist gemäss Art. 18 Abs. 1 SchKG feststellen. Sie tragen die Beweislast für d...
  9. 123 III 137
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 11. März 1997 i.S. Crédit Suisse (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 46 Abs. 2 SchKG; Betreibungsort bei Verlegung des Sitzes einer Aktiengesellschaft. Verlegt eine in Betreibung gesetzte Aktiengesellschaft ihren Sitz, so gilt als Betreibungsort im Sinne von Art. 46 Abs. 2 SchKG der bisherige Sitz bis zum Zeitpunkt,...
  10. 114 III 5
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 20. April 1988 i.S. Personalfürsorgestiftung G.
    Regeste [D, F, I] Art. 17 SchKG: Beschwerdeergänzung. Reicht ein nicht zur Vertretung befugtes Organ Beschwerde ein und wird diese nach Ablauf der Beschwerdefrist genehmigt, so können mit der Genehmigung der Beschwerde keine neuen Beschwerdepunkte erhoben werden.

Suchtipp

Sie können ein oder mehrere Wörter aus Ihrer Suche ausschliessen, indem Sie direkt davor ein Minuszeichen (-) setzen.
Beispiel: Baubewilligung -Gewässerschutz