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127 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://05-01-2009-6B_904-2008
  1. 115 IV 42
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    9. Urteil des Kassationshofes vom 9. März 1989 i.S. L. gegen Z. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 1 StGB; üble Nachrede. Der im unmittelbaren Kontext mit einer Kritik der Wohnungsspekulation erhobene Vorwurf des Plagens von Asylbewerbern verletzt den durch Art. 173 StGB geschützten Persönlichkeitsbereich nicht (E. 1).
  2. 132 IV 112
    Relevanz
    16. Extrait de l'arrêt de la Cour de cassation pénale dans la cause A. contre B. et Ministère public du canton de Neuchâtel ainsi que Cour de cassation pénale du Tribunal cantonal du canton de Neuchâtel (pourvoi en nullité) 6S.188/2006 du 29 juin 2006
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB; üble Nachrede, Wahrheitsbeweis. Der Vorwurf, jemand habe eine strafbare Handlung begangen, ist ehrverletzend (E. 2). Es liegt im Interesse einer Gemeinderegierung zu erfahren, welche Straftaten der Präsident der Stadtplanung...
  3. 105 IV 111
    Relevanz
    30. Urteil des Kassationshofes vom 22. Mai 1979 i.S. C. gegen A. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB. Begriff der Ehre. Der Vorwurf, ein Zahnarzt habe den Zeitpunkt für Massnahmen zur Änderung der Zahnstellung eines Kindes verpasst, berührt nur das berufliche Ansehen und ist nicht ehrverletzend.
  4. 98 IV 86
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Juli 1972 i.S. G. gegen Z.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 1 StGB. 1. Der Vorwurf des Ehebruchs berührt die Geltung des Betroffenen als ehrbarer Mensch und ist folglich ehrverletzend (Erw. 2). 2. Die Art. 173 ff. StGB sind auf ehrverletzende Äusserungen, die in einem Verfahren vor einem kantonale...
  5. 116 IV 31
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    8. Urteil des Kassationshofs vom 23. April 1990 i.S. Udo Proksch gegen X (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB; Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Ehrverletzung durch Vorverurteilung in der Presse, Auswirkungen der Unschuldsvermutung auf Presseberichterstattungen über hängige Strafverfahren. Ein Ausschluss vom Entlastungsbeweis kommt gemäss Art. 173 Ziff. 3 StGB...
  6. 101 IV 292
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    67. Urteil des Kassationshofes vom 4. Juli 1975 i.S. Meier gegen Hubatka
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB. Ehrverletzung durch den Vorwurf, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Der Umstand, dass über die angebliche Straftat eine Strafuntersuchung durchgeführt wurde, die zu einem Einstellungsbeschluss geführt hat, steht dem ...
  7. 137 IV 313
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    46. Extrait de l'arrêt de la Cour de droit pénal dans la cause X. contre Ministère public du canton du Valais et Y. (recours en matière pénale) 6B_143/2011 du 16 septembre 2011
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB; Art. 16 Abs. 2 BV, Art. 10 EMRK; üble Nachrede; Zulassung zum Wahrheitsbeweis; Meinungsäusserungsfreiheit. Einer Person zu unterstellen, sie habe Sympathien für das Nazi-Regime, ist selbst für einen Politiker ehrverletzend. Voraussetzunge...
  8. 80 IV 250
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    51. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 19.November 1954 i.S. Hoessly gegen Ott.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 5 StGB. a) Genügt die Feststellung, dass der Wahrheitsbeweis nicht erbracht sei, oder kann der Beleidigte Feststellung der Unwahrheit der Äusserung und zu diesem Zwecke Beweisführung verlangen? b) Feststellung in den Urteilserwägungen gen...
  9. 106 IV 115
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. April 1980 i.S. Schawinski gegen Bourgknecht (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB. Üble Nachrede; Wahrheitsbeweis. 1. Im Gegensatz zum Gutgläubigkeitsbeweis kann der Wahrheitsbeweis sich auf Umstände stützen, die dem Täter erst nach der eingeklagten Äusserung bekannt werden oder sich aus einer späteren Abklärung ergeben...
  10. 81 IV 236
    Relevanz
    52. Urteil des Kassationshofes vom 25. November 1955 i. S. Bläsi gegen Jegge.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. Wer vorwiegend darauf ausgeht, jemandem Übles vorzuwerfen, äussert sich weder zur Wahrung des öffentlichen Interesses noch sonstwie auf begründete Veranlassung hin und ist daher von den Entlastungsbeweisen der Ziff. 2 ausgeschloss...

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