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546 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://06-07-2020-6B_190-2020
  1. 81 IV 323
    Relevanz
    71. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 16. Dezember 1955 i.S. Bianchi und Tödtli gegen Keller.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 ff. StGB. Wer die ehrenrührige Äusserung eines andern dem Verletzten mitteilt, unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der Art. 173 ff. StGB.
  2. 115 IV 42
    Relevanz
    9. Urteil des Kassationshofes vom 9. März 1989 i.S. L. gegen Z. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 1 StGB; üble Nachrede. Der im unmittelbaren Kontext mit einer Kritik der Wohnungsspekulation erhobene Vorwurf des Plagens von Asylbewerbern verletzt den durch Art. 173 StGB geschützten Persönlichkeitsbereich nicht (E. 1).
  3. 89 IV 190
    Relevanz
    38. Urteil des Kassationshofes vom 27. September 1963 i.S. Landert gegen Hofmann.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 3 StGB. Begründete Veranlassung zu einer ehrverletzenden Äusserung kann darin liegen, dass der Täter, der um Auskunft über den Verletzten gebeten wird, dem Fragenden einen Dienst erweisen will.
  4. 123 IV 97
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 25. April 1997 i.S. Verein gegen Tierfabriken gegen X. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 32 StGB, 173 StGB. Rechtfertigung einer unwahren ehrverletzenden Äusserung durch Amtspflicht. Voraussetzungen; Verhältnis zum Gutglaubensbeweis (E. 2c).
  5. 98 IV 86
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Juli 1972 i.S. G. gegen Z.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 1 StGB. 1. Der Vorwurf des Ehebruchs berührt die Geltung des Betroffenen als ehrbarer Mensch und ist folglich ehrverletzend (Erw. 2). 2. Die Art. 173 ff. StGB sind auf ehrverletzende Äusserungen, die in einem Verfahren vor einem kantonale...
  6. 106 IV 115
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. April 1980 i.S. Schawinski gegen Bourgknecht (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 StGB. Üble Nachrede; Wahrheitsbeweis. 1. Im Gegensatz zum Gutgläubigkeitsbeweis kann der Wahrheitsbeweis sich auf Umstände stützen, die dem Täter erst nach der eingeklagten Äusserung bekannt werden oder sich aus einer späteren Abklärung ergeben...
  7. 110 IV 87
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. November 1984 i.S. P. gegen R. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 ff. StGB; ehrverletzende Äusserungen in einer Rechtsschrift; Mitwirkung von Partei und Rechtsanwalt. Wer seinem Anwalt bei der Prozessinstruktion ehrverletzende Angaben über die Gegenpartei macht, tut dies - unter Vorbehalt konkreter gegenteili...
  8. 131 IV 154
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Y. (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.415/2004 vom 23. Juni 2005
    Regeste [D, F, I] Üble Nachrede (Art. 173 StGB); Berufspflicht (Art. 32 StGB); Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Ausübung des Anwaltsberufs (Art. 12 lit. a BGFA). Ehrverletzende Äusserungen von Anwälten im Prozess sind durch die Darlegungspflicht und die Berufs...
  9. 92 IV 94
    Relevanz
    25. Urteil des Kassationshofes vom 24. Juni 1966 i.S. Dr. S. gegen Dr. F.
    Regeste [D, F, I] Art. 173 Ziff. 1 und 2, 177 Abs. 1 StGB. 1. Diese Bestimmungen setzen nicht voraus, dass der Betroffene in der Äusserung namentlich genannt werde; es genügt, dass nach den Umständen erkennbar ist, auf wen sie sich bezieht (Erw. 1). 2. Ob eine Äusserung ...
  10. 116 IV 211
    Relevanz
    40. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 9. Juli 1990 i.S. Z. gegen W. und Fondation W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 173 und 32 StGB; üble Nachrede durch eine Prozesspartei. 1. Wer anlässlich eines Vermittlungs- oder Gerichtsverfahrens ehrenrührige Behauptungen aufstellt, kann sich über den Entlastungsbeweis von Art. 173 Ziff. 2 StGB hinaus auf die entsprechenden...

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