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1994 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://07-10-2005-7B-185-2005
  1. 125 III 337
    Relevanz
    58. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 12. August 1999 i.S. K. (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 149 SchKG. Die Ausstellung eines Verlustscheines, ohne dass eine Pfändung und Verwertung durchgeführt wurde, ist nichtig.
  2. 107 III 73
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 15. Oktober 1981 i.S. Erben G. und Mitbeteiligte (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung. 1. Der Betreibungsbeamte kann bei der Pfändung vom Schuldner nicht verlangen, dass dieser sich über die Verwendung von Geldbeträgen ausweist, die er möglicherweise vor Jahren besessen hat (E. 3). 2. Behauptet der Gläubiger, dem Schuldner stehe...
  3. 118 III 62
    Relevanz
    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 12. März 1992 i.S. Pahlavi (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestierung eines Anteils an einer unverteilten Erbschaft; Arrestort. Der Anteil eines im Ausland wohnenden Schuldners an einer im Ausland gelegenen unverteilten Erbschaft kann in der Schweiz nicht mit Arrest belegt werden, auch wenn ein zur Erbschaft ...
  4. 130 III 665
    Relevanz
    87. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Bank Z. (Beschwerde) 7B.99/2004 vom 22. September 2004
    Regeste [D, F, I] Pfändung in der Arrestbetreibung; Rückgang des Saldos auf einem bei einem Drittschuldner (Bank) arrestierten und nun zu pfändenden Konto (Art. 99 SchKG). Kontokorrentguthaben des Arrestschuldners sind auch bei einem nachträglichen Rückgang in der arrest...
  5. 114 III 60
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    19. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 28. September 1988 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Betreibungsferien (Art. 56 Ziff. 3 SchKG). Sobald in einer Betreibung auf Grundpfandverwertung die Steigerung durchgeführt ist und der Zuschlag nicht mehr angefochten werden kann, kommt Art. 56 Ziff. 3 SchKG nicht mehr zur Anwendung. Für den Schuldner, ...
  6. 135 I 102
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    12. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Einwohnergemeinde A. und Betreibungsamt A. (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_551/2008 vom 18. Dezember 2008
    Regeste [D, F, I] Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege. Der Schuldner hat für die Neuschätzung des zu versteigernden Grundstücks durch Sachverständige gemäss Art. 9 Abs. 2 VZG keinen Anspruch auf Befreiung von der Kostenvorschusspflicht durch Gewährung der unen...
  7. 110 III 72
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    20. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 11. Dezember 1984 i.S. Kurhotelgesellschaft Schuls mbH & Co. KG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 126 SchKG; Art. 41 Abs. 1, 54 Abs. 2 und 105 Abs. 2 VZG. Hat der Pfandgläubiger einer grundpfandversicherten Forderung lediglich für Zinsen betrieben, so darf der Zuschlag nur erfolgen, wenn auch die Kapitalforderung überboten ist. Die Zinsforderun...
  8. 130 III 579
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    75. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft, Kanton Tessin und Gemeinde Muralto (Beschwerde) 7B.57/2004 vom 19. Juli 2004
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug (Art. 275 SchKG). Fehlt im Arrestbefehl die Angabe des Namens von Dritten, denen Vermögenswerte des Arrestschuldners lediglich formell gehören sollen, ist der Arrestbefehl insoweit nicht durchführbar (E. 2.1-2.2.2). Das Betreibungsamt darf...
  9. 127 III 1
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    1. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 6. Oktober 2000 i.S. U. S. gegen G. P. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 193 ZGB; Verjährung der Haftung. Die Ansprüche aus Art. 193 ZGB und aus Art. 285 ff. SchKG beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen und haben andere Folgen; Vorrang von Art. 193 ZGB (E. 2a). Diese Bestimmung ist nur auf Forderungen anwendbar, ...
  10. 103 III 6
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    2. Auszug aus dem Entscheid vom 7. September 1977 i.S. B.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 5 SchKG. Unpfändbarkeit einer Sammlung von Silbermünzen, die ausser Kurs gesetzt sind, aber bei der Schweizerischen Nationalbank zum vollen Nennwert in gültige Noten und Münzen umgetauscht werden können.

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