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317 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://08-02-2007-6S-47-2007
  1. 84 IV 153
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 31. Oktober 1958 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Spycher.
    Regeste [D, F, I] Art. 67 Ziff. 1 Abs. 1, Art. 68 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Ermessen des Richters bei der Strafschärfung wegen Rückfalls und Zusammentreffens von strafbaren Handlungen.
  2. 98 IV 60
    Relevanz
    11. Entscheid der Anklagekammer vom 28. Januar 1972 i.S. Rohner gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Bestimmung des Gerichtsstandes. 1. Art. 346 Abs. 1 StGB. Gerichtsstand bei schriftlicher oder telephonischer Begehung der Tat (Erw. 1). 2. Der Gerichtsstand richtet sich nach den strafbaren Handlungen, die Gegenstand der Untersuchung bilden und nicht au...
  3. 105 IV 157
    Relevanz
    41. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 2. Mai 1979 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Gerichtstandsbestimmung; Art. 350 Ziff. 1 StGB. Wird jemand wegen eines Kollektivdelikts verfolgt, so gelten die vollendeten und die versuchten Straftaten, die im Kollektivdelikt aufgehen, im Sinne von Art. 350 Ziff. 1 StGB als mit der gleichen Strafe b...
  4. 96 I 19
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes als staatsrechtlicher Kammer vom 6. März 1970 i.S. X. gegen Generalprokurator und Kassationshof des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 BV; Anspruch aufrechtliches Gehör im Strafprozess. Die Prozesspartei hat schon unmittelbar auf Grund von Art. 4 BV Anspruch darauf, vom Ergebnis des Beweisverfahrens Kenntnis zu nehmen und dazu Stellung zu beziehen.
  5. 97 IV 146
    Relevanz
    29. Entscheid der Anklagekammer vom 24. Juni 1971 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt und Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Bestimmung des Gerichtsstandes. 1. Der Gerichtsstand richtet sich nach den strafbaren Handlungen, die Gegenstand der Untersuchung bilden und nicht auf einer offensichtlich haltlosen Beschuldigung beruhen (Erw. 1). 2. Voraus...
  6. 80 IV 201
    Relevanz
    41. Urteil des Kassationshofes vom 2. November 1954 i. S. Schüpbach gegen K. und Mitbeschuldigte.
    Regeste [D, F, I] Art. 270 Abs. 3 BStP. Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss steht dem Privatstrafkläger auch dann nicht zu, wenn der öffentliche Ankläger im kantonalen Verfahren in anderer Stellung denn als Partei das öffentliche Interesse vertre...
  7. 94 IV 20
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    6. Urteil des Kassationshofes vom 4. April 1968 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Hurni.
    Regeste [D, F, I] Art. 153 und 154 StGB. Gewerbsmässigkeit. 1. Ob der Täter, der sich ausschliesslich gegen die gleiche Person vergangen hat, trotzdem bereit gewesen sei, gegen unbestimmt viele zu handeln, hängt von den besonderen Umständen des Einzelfalles ab (Erw. 1). ...
  8. 119 IV 250
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 16. September 1993 i.S. H. u. S. gegen Generalprokurator des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 346 StGB; Gerichtsstand; Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) mittels Radio und Fernsehen. 1. Für strafbare Handlungen, die durch das Mittel von Radio und Fernsehen begangen werden, gilt grundsätzlich der Ort des Sendes...
  9. 107 IV 77
    Relevanz
    23. Entscheid der Anklagekammer vom 7. April 1981 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP, Art. 351 StGB. Vorläufige Abweisung des Gesuchs um Gerichtsstandsfestsetzung, wenn es an den für den Entscheid darüber notwendigen Grundlagen gebricht. Pflicht eines jeden beteiligten Kantons, die sein Gebiet betreffenden Tatsachen soweit...
  10. 81 IV 267
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    57. Entscheid der Anklagekammer vom 16. September 1955 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Juge d'instruction du canton de Vaud.
    Regeste [D, F, I] Art. 346 Abs. 1 StGB. Die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten (Art. 217 StGB) ist auch dann am Erfüllungsort zu verfolgen und zu beurteilen, wenn das Gemeinwesen in den Anspruch des Unterhaltsberechtigten eingetreten ist.

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