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365 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://08-02-2022-1C_71-2022
  1. 129 IV 202
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Verhöramt des Kantons Nidwalden und Generalprokurator des Kantons Bern 8G.130/2002 vom 12. Februar 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 263 BStP; Abweichen vom gesetzlichen Gerichtsstand. Gründe, aus denen ausnahmsweise und insbesondere aus prozessökonomischen Gründen vom gesetzlichen Gerichtsstand abgewichen werden kann (E. 2).
  2. 112 IV 71
    Relevanz
    21. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 10. Juni 1986 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen G. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 58 Abs. 1 StGB. Ein Radarwarngerät, das sich in betriebstauglicher Anordnung in einem Fahrzeug befindet, ist einzuziehen.
  3. 107 IV 155
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 20. August 1981 i.S. M. A.G. gegen Eidg. Steuerverwaltung
    Regeste [D, F, I] Art. 99 Abs. 1 VStrR; Anspruch auf Entschädigung für Nachteile aus materiell ungerechtfertigter Strafverfolgung. 1. Anspruch auf Entschädigung haben auch juristische Personen (Erw. 4). 2. Die Entschädigungspflicht setzt eine gewisse objektive Schwere de...
  4. 147 IV 123
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell I.Rh. gegen A. (Beschwerde in Strafsachen) 1B_438/2020 vom 27. November 2020
    Regeste [D, F, I] Art. 222 und 237 Abs. 4 StPO; Nichtanordnung von Ersatzmassnahmen anstelle von Untersuchungshaft; Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist berechtigt, den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, mit welchem dieses die An...
  5. 142 IV 237
    Relevanz
    32. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zug (Beschwerde in Strafsachen) 6B_1061/2014 vom 18. April 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 429 Abs. 1 lit. b StPO; Entschädigung der wirtschaftlichen Einbussen. Wird die beschuldigte Person ganz oder teilweise freigesprochen, hat der Staat den gesamten Schaden wiedergutzumachen, der mit dem Strafverfahren in einem adäquaten Kausalzusamme...
  6. 128 IV 223
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    33. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer i.S. X. und Y. gegen Schweizerische Bundesanwaltschaft 8G.53/2002 / 8G.55/2002 vom 12. Juni 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 105bis Abs. 2 BStP; Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft. Der Strafantragsteller ist, jedenfalls wenn er nicht Geschädigter ist, gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft nicht zur Beschwerde gemä...
  7. 91 IV 54
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    16. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 24. Februar 1965 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Baselland.
    Regeste [D, F, I] Art. 351 StGB, Art. 264 BStP. Die Anklagekammer hat vorfrageweise zu prüfen, wie die Gegenstand der Untersuchung bildenden Tatbestände einstweilen zu würdigen seien. Sie ist in dieser Prüfung frei. Ihr Entscheid ist jedoch für die kantonalen Behörden nu...
  8. 96 IV 86
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    21. Entscheid der Anklagekammer vom 19. August 1970 i.S. Schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Nomura.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 11, 127 ff. und 214 BStP. Aufgaben der Anklagekammer im Bundesstrafverfahren. 2. Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BStP. Die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft unterliegt nicht der Genehmigung der Anklagekammer, wenn sie vom Bundesanwalt im Ermittlungsver...
  9. 95 IV 42
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 4. März 1969 i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern und Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Die Art. 136 ff. OG gelten auch für die Revision von Gerichtsstandsentscheiden der Anklagekammer.
  10. 87 IV 144
    Relevanz
    34. Auszug aus dem Entscheid der Anklagekammer vom 17. Oktober 1961 i.S. Steiger gegen Amtsstatthalteramt Luzern-Stadt und Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP. Im Verfahren zur Bestimmung des Gerichtsstandes finden hinsichtlich der Gerichtskosten die Bestimmungen des Organisationsgesetzes, insbesondere Art. 153 und 156, Anwendung.

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