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610 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://08-11-2010-4A_568-2010
  1. 117 II 415
    Relevanz
    77. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 10. Dezember 1991 i.S. U. und Y. Z. gegen M. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 272a Abs. 1 lit. a OR. Ausschluss der Mieterstreckung. Der Erstreckungsausschluss wegen Zahlungsrückstand des Mieters setzt eine gültige, bei Familienwohnungen überdies dem Ehegatten des Mieters separat zugestellte (Art. 266n OR) Fristansetzung mit...
  2. 128 III 82
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung i.S. Bank X. gegen D. AG (Berufung) 4C.240/2001 vom 26. November 2001
    Regeste [D, F, I] Kündigung eines Mietvertrages nach Zwangsvollstreckung; Erstreckung des Mietverhältnisses nach Doppelaufruf (Art. 142 SchKG, Art. 272 OR). Der Ersteigerer einer Liegenschaft wird durch den Zuschlag im Zwangsvollstreckungsverfahren Eigentümer und kann ei...
  3. 117 II 554
    Relevanz
    102. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 18. Dezember 1991 i.S. R. und R. Z. gegen F. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 274g OR. Zuständigkeit des Ausweisungsrichters nach ausserordentlicher Kündigung. Ist neben dem Ausweisungsbegehren des Vermieters eine Kündigungsanfechtung oder ein Erstreckungsbegehren des Mieters hängig, so hat der Ausweisungsrichter unbekümmert...
  4. 102 II 254
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 19. August 1976 i.S. Kollektivgesellschaft Wüthrich & Zahnd gegen Steimle.
    Regeste [D, F, I] Erstreckung des Mietverhältnisses. 1. Art. 267a Abs. 1 OR. Die Folgen einer Geschäftsverlegung begründen für sich allein keine Härte im Sinne dieser Bestimmung. 2. Art. 267a Abs. 2 OR. Der Mieter hat sich schon auf die Kündigung hin ernsthaft um andere ...
  5. 102 II 12
    Relevanz
    3. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 14. Januar 1976 i.S. von Schumacher & Co. gegen Waldvogel.
    Regeste [D, F, I] Art. 267a Abs. 4 OR. Will der Vermieter die Vertragsbedingungen im Sinne dieser Bestimmung durch den Richter ändern lassen, so hat er das Gesuch bereits im Verfahren zu stellen, in dem über die vom Mieter beantragte Verlängerung des Mietverhältnisses zu...
  6. 104 II 311
    Relevanz
    54. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. November 1978 i.S. C. und A. Bartusch gegen Baraga
    Regeste [D, F, I] Art. 267a Abs. 2 OR. Gesuch um eine zweite Erstreckung des Mietverhältnisses: Kann darüber nicht vor Ablauf der ersten Erstreckungsfrist entschieden werden, so hat der Mieter sich auch während der dadurch bewirkten faktischen Verlängerung des Rechtsverh...
  7. 142 III 278
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil der I. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A. AG gegen B. AG (Beschwerde in Zivilsachen) 4A_270/2015 vom 14. April 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO; Art. 272-272d OR; vereinfachtes Verfahren; Erstreckung des Mietverhältnisses. Geltungsbereich des vereinfachten Verfahrens im Zusammenhang mit der Erstreckung des Mietverhältnisses (E. 3 und 4).
  8. 98 II 294
    Relevanz
    43. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 3. Oktober 1972 i.S. von Weissenfluh gegen Muri.
    Regeste [D, F, I] Erstreckung des Mietverhältnisses bei Verkauf der Mietsache. 1. Art. 259 Abs. 1 und 2 OR. Kündigung des Mietverhältnisses durch den Verkäufer und den Käufer, bevor dieser als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird; Eintritt des Erwerbers in das Mietve...
  9. 115 II 452
    Relevanz
    80. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. November 1989 i.S. Dr. X. gegen Klinik Y. AG (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 267a OR. Erstreckbarkeit von Mietverhältnissen. Voraussetzungen, unter welchen Mietverhältnisse, die Bestandteil eines gemischten oder eines zusammengesetzten Vertrages bilden, nach Art. 267a OR erstreckbar sind.
  10. 99 Ia 312
    Relevanz
    33. Auszug aus dem Urteil vom 3. Juli 1973 i.S. Geschwister X. gegen Y. und Kantonsgerichtspräsidium von Graubünden.
    Regeste [D, F, I] Erstreckung des Mietverhältnisses. Art. 267 c lit. c OR. Ist Eigenbedarf nach den Umständen ernsthaft begründet, so sind die Interessen des Eigentümers und des Mieters nicht gegeneinander abzuwägen.

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