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413 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://09-05-2011-1B_117-2011
  1. 97 IV 153
    Relevanz
    30. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 18. November 1971 i.S. Achermann gegen Bachmann, Böschenstein, Lüönd und Petermann.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 72 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Die Verfolgungsverjährung läuft über den Zeitpunkt der Ausfällung eines freisprechenden oder das Verfahren einstellenden letztinstanzlichen kantonalen Urteils hinaus weiter, auch wenn der öffentliche oder der private Ankl...
  2. 97 I 107
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Urteil vom 5. Mai 1971 i.S. X gegen Dr. Y, Staatsanwalt und Obergericht des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde. Art. 4 BV. Kantonales Strafprozessrecht. Der Privatkläger kann, obwohl in der Sache selbst nicht legitimiert, mit staatsrechtlicher Beschwerde rügen, die Klage sei aus einer Erwägung, die offensichtlich der...
  3. 102 IV 103
    Relevanz
    26. Urteil des Kassationshofes vom 9. April 1976 i.S. Kaufmann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden.
    Regeste [D, F, I] Art. 277bis BStP, Art. 303 Ziff. 1 StGB. 1. Ob der Täter wider besseres Wissen gehandelt habe, ist Tatfrage (Erw. 1). 2. Überprüfungsbefugnis des Kassationshofes. Sie erstreckt sich grundsätzlich auch auf Rechtsfragen, die weder im kantonalen Verfahren ...
  4. 109 Ia 160
    Relevanz
    28. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 21. September 1983 i.S. Erben S. gegen Z. und Obergericht (Kriminal- und Anklagekommission) des Kantons Luzern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 6 Ziff. 2 EMRK; Kostenauflage bei Einstellung des Verfahrens. Darstellung der Praxis des Bundesgerichts in Fällen, in denen trotz Einstellung des Verfahrens oder Freispruch dem Beschuldigten bzw. dessen Erben Kosten auferlegt werden; Überprüfung de...
  5. 131 I 66
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    10. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Schweizerische Bundesanwaltschaft und Bundesstrafgericht (Beschwerde) 1S.4/2005 vom 3. Februar 2005
    Regeste [D, F, I] Art. 31 Abs. 3 und Art. 191 BV; Art. 5 Ziff. 3 EMRK; Art. 47 Abs. 4 BstP; Haftbestätigung. Die Eidgenössischen Untersuchungsrichterinnen und Untersuchungsrichter erfüllen die Anforderungen von Art. 31 Abs. 3 BV und Art. 5 Ziff. 3 EMRK an eine haftanordn...
  6. 106 IV 179
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    52. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Juni 1980 i.S. Achermann gegen Büttiker (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 32 StGB. Rechtfertigungsgrund der Amtspflicht. Wer in amtlicher Funktion ehrenrührige Fakten erwähnen und persönliche Eigenschaften und Motive werten muss, ist durch Art. 32 StGB gedeckt, soweit er nicht über das Notwendige hinausgeht oder wider be...
  7. 81 IV 270
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    58. Urteil des Kassationshofes vom 15. Oktober 1955 i. S. Wallach gegen Papavramidès.
    Regeste [D, F, I] Art. 271 Abs. 2 BStP. Wenn die Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt zurückgezogen ist und der Streitwert der Zivilforderung weniger als Fr. 4000.-- beträgt, kann auf die von der Gegenpartei im Zivilpunkt erklärte Beschwerde nicht eingetreten werden.
  8. 81 IV 101
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. März 1955 i.S. Guerino gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 181 StGB. a) Auch die Nötigung zu einem rechtswidrigen Tun oder Unterlassen fällt unter Art. 181 (Erw. 1). b) Nachteil, bestehend in einer üblen Nachrede oder Verleumdung, die der Täter androht (Erw. 2). c) Wann ist der angedrohte Nachteil ernstlic...
  9. 103 IV 22
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 21. Februar 1977 i.S. Trümpy c. Langenegger
    Regeste [D, F, I] Art. 173 f. StGB. Eignung zur Rufschädigung. Eine Äusserung ist schon ehrenrührig, wenn sie an sich geeignet ist, den Ruf zu schädigen, unabhängig davon, ob der Dritte die Beschuldigung oder Verdächtigung für wahr hält oder nicht.
  10. 83 IV 185
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    52. Urteil des Kassationshofes vom 13. Dezember 1957 i.S. Leuenberger gegen Leuenberger.
    Regeste [D, F, I] Art.29StGB. Ist der letzte Tag der Antragsfrist ein Sonntag oder ein vom zutreffenden kantonalen Recht anerkannter Feiertag, so endigt sie am nächstfolgenden Werktag.

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