Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
Zurück zur Einstiegsseite
Grössere Schrift
 
 
 
2550 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://09-09-2003-1P-469-2003
  1. 129 IV 202
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Verhöramt des Kantons Nidwalden und Generalprokurator des Kantons Bern 8G.130/2002 vom 12. Februar 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 263 BStP; Abweichen vom gesetzlichen Gerichtsstand. Gründe, aus denen ausnahmsweise und insbesondere aus prozessökonomischen Gründen vom gesetzlichen Gerichtsstand abgewichen werden kann (E. 2).
  2. 123 IV 23
    Relevanz
    4. Urteil der Anklagekammer vom 10. Februar 1997 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 350 StGB und Art. 351 StGB, Art. 263 BStP; Festsetzung des Gerichtsstandes. Triftige Gründe, aus denen ausnahmsweise vom gesetzlichen Gerichtsstand abgewichen werden kann, liegen vor, wenn in einem Kanton ein offensichtliches Schwergewicht der deli...
  3. 132 I 117
    Relevanz
    14. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Generalprokurator sowie Obergericht des Kantons Bern (Staatsrechtliche Beschwerde) 1P.139/2006 vom 15. Mai 2006
    Regeste [D, F, I] Art. 127 Abs. 1 BV, Art. 389 Ziff. 5 und Art. 390 Abs. 1 Ziff. 2 StrV/BE; Kosten der Strafuntersuchung, Haftung des Nachlasses, Legalitätsprinzip. Wer die Kosten des Strafverfahrens trägt, bestimmt das Gesetz (E. 4). Das Berner Strafverfahrensgesetz sie...
  4. 106 IV 158
    Relevanz
    48. Urteil des Kassationshofes vom 9. Mai 1980 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP. Verfahren in Bundesstrafsachen, die nach Bundesgesetz von kantonalen Behörden zu beurteilen sind. Die Bezeichnung des Kantons, der zur Verfolgung und Beurteilung berechtigt und verpflichtet ist, ist Sache der Anklagekammer des Bundesgeric...
  5. 112 IV 142
    Relevanz
    42. Urteil der Anklagekammer vom 21. April 1986 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Verhöramt des Kantons Appenzell A.Rh.
    Regeste [D, F, I] Art. 351 StGB, Art. 264 BStP. Formelle Anforderungen an ein Gesuch um Bestimmung des Gerichtsstandes.
  6. 81 IV 70
    Relevanz
    15. Entscheid der Anklagekammer vom 25. Februar 1955 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Justizdirektion des Kantons Appenzell-A.Rh.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP, Art. 351 StGB. Die Behörden des Kantons, dem auf Grund des in der Anzeige behaupteten Sachverhaltes die Gerichtsbarkeit zu einer von Amtes wegen anzuhebenden Strafverfolgung zukäme, haben die für die Bestimmung des Gerichtsstandes erhebli...
  7. 121 IV 38
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 22. Februar 1995 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 346 StGB. Bestimmung des Gerichtsstandes bei verschiedenen Ausführungsorten. Mit der Weiterleitung der Strafanzeige durch den nichtzuständigen Kanton an einen möglicherweise zuständigen Kanton ist die Untersuchung noch nicht im Sinne von Art. 346 A...
  8. 96 IV 91
    Relevanz
    23. Entscheid der Anklagekammer vom 29. Juni 1970 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Verhöramt des Kantons Glarus.
    Regeste [D, F, I] Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 263 BStP. 1. Die nachträgliche Änderung eines von der Anklagekammer festgesetzten oder von den Kantonen vereinbarten Gerichtsstandes ist nur aus triftigen Gründen zulässig (Erw. 1). 2. Umstände, die bei Aufdeckung neue...
  9. 98 IV 60
    Relevanz
    11. Entscheid der Anklagekammer vom 28. Januar 1972 i.S. Rohner gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Bestimmung des Gerichtsstandes. 1. Art. 346 Abs. 1 StGB. Gerichtsstand bei schriftlicher oder telephonischer Begehung der Tat (Erw. 1). 2. Der Gerichtsstand richtet sich nach den strafbaren Handlungen, die Gegenstand der Untersuchung bilden und nicht au...
  10. 128 IV 23
    Relevanz
    5. Urteil der Anklagekammer vom 7. Dezember 2001 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau 8G.77/2001 vom 7. Dezember 2001
    Regeste [D, F, I] Art. 160, Art. 346 Abs. 1 StGB; Gerichtsstand bei Hehlerei. Hat der Hehler durch bösgläubigen Erwerb die Verfügungsmacht über die gestohlene Sache erlangt, kann er hinsichtlich dieser Sache keine weiteren Hehlereihandlungen mehr begehen (E. 3c).

Suchtipp

Sie können direkt nach BGE Referenzen suchen, indem Sie die Referenz mit einem führenden 'BGE' eingeben.
Beispiel: BGE 129 III 31.