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142 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://10-08-2010-1C_512-2009
  1. 130 IV 58
    Relevanz
    10. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. und Y. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern sowie Obergericht des Kantons Luzern (Nichtigkeitsbeschwerde und staatsrechtliche Beschwerde) 6P.138/2003 vom 26. April 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 111 und 18 Abs. 2 StGB; vorsätzliche Tötung; Eventualvorsatz. Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit bei einem tödlich verlaufenen Raserunfall (E. 8 und 9).
  2. 127 IV 229
    Relevanz
    38. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 26. September 2001 i.S. K. gegen Staatsanwaltschaft und Obergericht des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 103 Abs. 1, 2 und 4 SSV; Art. 50 Abs. 3 und 4 SSV; Art. 4a Abs. 1 lit. a und Abs. 2 VRV sowie Art. 22 SSV; Höchstgeschwindigkeit 50 generell . Verbots- und Gebotssignale verpflichten nur, wenn sie vorschriftsgemäss angebracht und überdies klar und ...
  3. 84 IV 105
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. September 1958 i.S. Steiner gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern.
    Regeste [D, F, I] Art. 25 Abs. 1 MFG. Wann ist die Geschwindigkeit den Strassen- und Verkehrsverhältnissen angepasst?
  4. 95 IV 1
    Relevanz
    1. Urteil des Kassationshofes vom 25. Februar 1969 i.S. Hassan gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau.
    Regeste [D, F, I] Art. 41 Ziff. 3 StGB, Art. 90 Ziff. 2 SVG. Widerruf des bedingten Strafvollzuges. Im Vergehen des Art. 90 Ziff. 2 SVG, das vorsätzlich wie grob fahrlässig begangen werden kann, liegt, wenn vorsätzliche Begehung nicht festgestellt ist, jedenfalls eine Tä...
  5. 109 IV 134
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. November 1983 i.S. H. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Überholen. 1. Art. 35 Abs. 2 SVG: Überholen vor einer unübersichtlichen Strassenbiegung (E. 2). 2. Art. 35 Abs. 4 SVG gilt auch für den Bereich unmittelbar vor unübersichtlichen Kurven (E. 3).
  6. 113 Ia 457
    Relevanz
    67. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 16. Dezember 1987 i.S. Adolf Odermatt-Schilter gegen Einwohnergemeinde Engelberg und Regierungsrat des Kantons Obwalden (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 22ter BV; Zonenplanänderung (Art. 15 RPG). Beurteilung einer ausserhalb des Hauptsiedlungsgebietes liegenden Parzelle als weitgehend überbaut im Sinne von Art. 15 lit. a RPG (E. 4dd-df); Überprüfung des Ergebnisses anhand des planerischen Konzepts ...
  7. 89 IV 146
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. Juni 1963 i.S. Lehmann gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 3 MFG, 46 Abs. 1 MFV. 1. Das Überholen auf einer als kurvenreich gekennzeichneten Strecke ist nicht schlechthin verboten (Erw. 3a). 2. Voraussetzungen, unter denen eine Strecke zum Überholen frei ist (Erw. 3b). 3. Wer auf einer Strecke, auf...
  8. 129 IV 44
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    5. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.168/2002 vom 3. Oktober 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 2 und Art. 34 Abs. 1 SVG, Art. 7 Abs. 1 VRV; Rechtsvortritt, Rechtsfahrgebot. Das Vortrittsrecht auf Strassenverzweigungen hebt das Gebot des Rechtsfahrens nicht auf (E. 1.2). An unübersichtlichen Stellen verlangt die Verkehrssicherheit das...
  9. 86 IV 111
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    29. Urteil des Kassationshofes vom 20. Mai 1960 i. S. Chatton gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau.
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 2 MFV, Art. 3 Abs. 1 Sig V. Die Nichtbeachtung der Sicherheitslinie ist nur strafbar, wenn sie vom Motorfahrzeugführer bei gehöriger Aufmerksamkeit ohne weiteres als solche erkannt werden kann.
  10. 102 IV 40
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. Februar 1976 i.S. X gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Vereitelung der Blutprobe (Art. 91 Abs. 3 SVG). 1. Wer nach einem Selbstunfall sein schwer beschädigtes Fahrzeug stehen lässt, muss mit einer polizeilichen Untersuchung rechnen, bei der auch eine Blutprobe durchgeführt wird. (Erw. 2a). 2. Abs. 1 und 3 v...

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