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251 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://10-11-2017-4A_419-2017
  1. 99 IV 18
    Relevanz
    6. Urteil des Kassationshofes vom 18. April 1973 i.S. Locher gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 35 SVG; Kreuzen, Überholen. Auf einer Strasse, die ihrer Breite nach drei nebeneinanderliegende Fahrspuren zulässt, darf mit der nötigen Vorsicht auch bei Gegenverkehr überholt und die Leitlinie dabei überfahren werden, sofern der Platz für ein ung...
  2. 133 IV 9
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofs i.S. X. gegen A. und Mitb. (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.280/2006 vom 21. Januar 2007
    Regeste [D, F, I] Eventualvorsatz (Art. 18 Abs. 2 StGB) bei Strassenverkehrsunfall mit Verletzungs- und Todesfolgen. Eventualvorsatz hinsichtlich der Todes- und Verletzungsfolgen unter den gegebenen konkreten Umständen verneint im Fall eines Fahrzeuglenkers, der auf eine...
  3. 118 IV 277
    Relevanz
    49. Urteil des Kassationshofes vom 1. September 1992 i.S. M. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 1 SVG, Art. 117 StGB; Vertrauensgrundsatz. Grundlage und Inhalt des Vertrauensgrundsatzes (E. 4a, E. 4b). Der Wartepflichtige, der nach links in eine Hauptstrasse einbiegen will, braucht nicht damit zu rechnen, dass ein Vortrittsberechtigte...
  4. 88 IV 77
    Relevanz
    23. Urteil des Kassationshofes vom 30. Mai 1962 i.S. Polizeirichteramt der Stadt Zürich gegen Furer.
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 2 MFV. Verboten ist nach dieser Bestimmung nicht nur das seitliche Überfahren der Sicherheitslinie, sondern auch deren senkrechtes Kreuzen zum Zwecke des Wendens.
  5. 86 IV 113
    Relevanz
    30. Urteil des Kassationshofes vom 20. Mai 1960 i. S. Nuolf gegen Statthalteramt Affoltern a.A.
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 2 MFV. Links der Sicherheitslinie darf erst dann überholt werden, wenn der Überholende sich vergewissert hat, dass ein zwingender Grund vorliegt, der die Übertretung der Vorschrift rechtfertigt.
  6. 81 IV 296
    Relevanz
    64. Urteil des Kassationshofes vom 2. Dezembcr 1955 i. S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen Bruggmann.
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 2, 49 Abs. 2 MFV. Im Bereiche von Sicherheitslinien dürfen Motorfahrzeuge jedenfalls dann nicht aufgestellt werden, wenn andern dadurch verunmöglicht würde, ungehindert rechts der Linie zu fahren. Wann ist das Fahrzeug aufgestellt ?
  7. 82 IV 20
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    7. Urteil des Kassationshofes vom 27. März 1956 i.S. Baum gegen Polizeirichteramt der Stadt Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 26 Abs. 3 und 4 MFG, Art. 45 Abs. 1, 46 Abs. 1 und 2 MFV. 1. Gibt es innert der gesetzlichen Ordnung ein vom Überholen unabhängiges Nebeneinanderfahren? (Erw. 2). 2. Darf auf Vierbahnstrassen bei Einmündungen und in Strassenbiegungen überholt werde...
  8. 97 IV 218
    Relevanz
    38. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. November 1971 i.S. Leu gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Vorsichtspflichten des Linksabbiegers (Art. 34 Abs. 3 SVG) und des in zweiter Position Überholenden (Art. 32 Abs. 1, 35 Abs. 5 und 6 SVG).
  9. 92 IV 143
    Relevanz
    36. Urteil des Kassationshofes vom 30. September 1966 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Hürlimann
    Regeste [D, F, I] Art. 90 Ziff. 2 Abs. 1 SVG ist nur auf rücksichtsloses oder sonst schwerwiegend regelwidriges Verhalten anwendbar. Das setzt schweres Verschulden, bei fahrlässigem Handeln grobe Fahrlässigkeit voraus (Erw. 3).
  10. 136 II 447
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    42. Extrait de l'arrêt de la Ire Cour de droit public dans la cause X. contre Commission des mesures administratives en matière de circulation routière du canton de Fribourg (recours en matière de droit public) 1C_271/2010 du 31 août 2010
    Regeste [D, F, I] Art. 16b Abs. 1 und Art. 16c Abs. 1 SVG; Überfahren der Sicherheitslinie und Schwere der Widerhandlung. Das Überfahren einer Sicherheitslinie stellt aus objektiver Sicht eine schwere Verkehrsregelverletzung dar. Im vorliegenden Fall überfuhr der Beschwe...

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Beispiel: BGE 129 III 31.