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141 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://11-03-2020-6B_619-2019
  1. 112 IV 77
    Relevanz
    23. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofs vom 23. Oktober 1986 i.S. R. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 144 StGB; Hehlerei. Hehlerei setzt weder voraus, dass zwischen dem Hehler und dem Vortäter eine persönliche Beziehung besteht, noch ist erforderlich, dass die Sache unmittelbar vom Vortäter auf den Hehler überging.
  2. 128 IV 23
    Relevanz
    5. Urteil der Anklagekammer vom 7. Dezember 2001 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau 8G.77/2001 vom 7. Dezember 2001
    Regeste [D, F, I] Art. 160, Art. 346 Abs. 1 StGB; Gerichtsstand bei Hehlerei. Hat der Hehler durch bösgläubigen Erwerb die Verfügungsmacht über die gestohlene Sache erlangt, kann er hinsichtlich dieser Sache keine weiteren Hehlereihandlungen mehr begehen (E. 3c).
  3. 105 IV 303
    Relevanz
    78. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. November 1979 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 144 StGB. 1. Wer an einer Sache aufgrund von Art. 714/933 ZGB Eigentum erworben hat, kann auch dann nicht wegen Hehlerei bestraft werden, wenn er nachträglich von der strafbaren Herkunft der Sache erfährt und sie trotz dieser Kenntnis weiterverkauf...
  4. 98 IV 147
    Relevanz
    28. Entscheid der Anklagekammer vom 27. Juni 1972 i.S. Verhöramt des Kantons Glarus gegen Richteramt Balsthal.
    Regeste [D, F, I] Art. 346 und 349 StGB. 1. Der Hehler hat sich an dem durch seine eigene Tat begründeten Gerichtsstand zu verantworten (Erw. 1). 2. Anders verhält es sich nur, wenn er an einer mit schwererer Strafe bedrohten Vortat als Anstifter, Gehilfe oder Mittäter t...
  5. 111 IV 51
    Relevanz
    15. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. April 1985 i.S. B. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 144, 25 StGB; Hehlerei und Gehilfenschaft zur Vortat. Zwischen Gehilfenschaft zu Vermögensdelikten und Hehlerei am Beutegut besteht Realkonkurrenz (E. 1). 2. Art. 129 StGB; Gefährdung des Lebens. Wer in einem Handgemenge (allenfalls behindert du...
  6. 117 IV 445
    Relevanz
    77. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. Dezember 1991 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen C. und W. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 144 StGB; Hehlerei. Der Hehlerei macht sich nicht strafbar, wer sich lediglich um die Wiedererlangung gestohlener Bilder zuhanden des Berechtigten bemüht (E. 1b). Art. 181 StGB; Nötigung. Keine Androhung ernstlicher Nachteile bildet der Hinweis dar...
  7. 80 I 237
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    38. Urteil vom 13. Oktober 1954 i.S. Beretta gegen Basel-Stadt, Regierungsrat.
    Regeste [D, F, I] Art. 45 Abs. 3 BV. Vergehen gegen das Vermögen, für die Strafen von weniger als 3-4 Wochen ausgesprochen werden, sind regelmässig nicht schwer im Sinne dieser Vorschrift (Anderung der Rechtsprechung).
  8. 125 IV 4
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Dezember 1998 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 58 Abs. 4 StGB i.V.m. Abs. 1 lit. a StGB a.F.; Ersatz-Einziehung bei versuchter Hehlerei? Wer irrtümlich davon ausgeht, dass die von ihm veräusserten Gegenstände aus einer strafbaren Vortat stammen, handelt objektiv rechtmässig. Einnahmen aus einem...
  9. 81 IV 156
    Relevanz
    34. Urteil des Kassationshofes vom 3. Juni 1955 i.S. Schmuki gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 144, 148 StGB. Das erfolglose Bemühen, auf Grund einer durch Betrug seitens eines Dritten zustande gekommenen Gutschrift einer Bank die Auszahlung eines Geldbetrages zu erwirken, ist kein Versuch der Hehlerei, sondern allenfalls ein Betrugsversuch.
  10. 114 IV 110
    Relevanz
    32. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 30. September 1988 i.S. B. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 144 StGB. Hehlerei; Konsum von Deliktsgut. Wer sich durch Diebstahl erworbene Nahrungsmittel unentgeltlich zum Verzehr vorsetzen lässt und sie in der Folge zu sich nimmt, lässt sich diese im Sinne des Art. 144 StGB schenken.

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