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2915 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://11-12-2009-5A_829-2009
  1. 130 III 396
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    50. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Z. Krankenkasse (Beschwerde) 7B.89/2004 vom 3. Juni 2004
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Rechtsöffnungsentscheids; Pfändungsankündigung. Beseitigt die Krankenkasse den Rechtsvorschlag selbst, wird damit ein neues Verfahren eröffnet. Die Zustellfiktion hinsichtlich des Rechtsöffnungsentscheides gilt nicht und die Betreibung ka...
  2. 93 III 72
    Relevanz
    13. Entscheid vom 7. November 1967 i.S. Chapaprieta.
    Regeste [D, F, I] Arrest. 1. Hinfall eines Arrestes mangels einer Klage oder Betreibung, die ihn nach Art. 278 SchKG aufrechtzuerhalten vermöchte. Befugnis des Schuldners, den Hinfall durch die Betreibungsbehörden feststellen zu lassen. Verwirkung dieser Befugnis? - Der ...
  3. 127 III 470
    Relevanz
    80. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 2. August 2001 i.S. Krankenversicherung X. gegen Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Basel-Landschaft (Dreierkammer des Obergerichts) (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Konkursprivileg für Forderungen der sozialen Krankenversicherung (Art. 219 Abs. 4 Zweite Klasse lit. c SchKG). Das Konkursprivileg besteht für Prämien- und Kostenbeteiligungsforderungen der sozialen Krankenversicherung und erstreckt sich nicht auf Forde...
  4. 118 III 13
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 10. Februar 1992 i.S. Surovka (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Betreibung von Arbeitgeberbeiträgen aus der beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmer. Ein Schuldner, welcher der Konkursbetreibung unterliegt, kann sich nicht auf Art. 43 SchKG berufen, wenn er zwecks Ablieferung von Arbeitgeberbeiträgen aus beruflicher Vo...
  5. 112 Ia 180
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    32. Urteil der II. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 13. Juni 1986 i.S. Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte, Sektion Bern, gegen Regierungsrat des Kantons Bern (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 84 Abs. 2, Art. 86 Abs. 2/87 OG; Subsidiarität der staatsrechtlichen Beschwerde. Beschwerde gegen eine die berufliche Vorsorge von Assistenz- und Oberärzten im Dienste des Kantons regelnde Verordnung; Klageweg nach Art. 73 BVG; Beschwerdeweg nach A...
  6. 104 III 12
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    4. Entscheid vom 26. April 1978 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Fehlerhafte Zustellung eines Zahlungsbefehls; Frist für Beschwerde und Rechtsvorschlag. Ein fehlerhaft zugestellter Zahlungsbefehl entfaltet seine Wirkung dennoch, sobald der Schuldner von ihm Kenntnis erhält. Die Frist zur Erhebung einer Beschwerde (ge...
  7. 98 III 24
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    4. Entscheid vom 24. Februar 1972 i.S. Gemeinde W.
    Regeste [D, F, I] Art. 69 Abs. 2 Ziff. 1 SchKG. Betreibungsurkunden, in denen die Person des Gläubigers nicht klar und unzweideutig genannt ist, sind grundsätzlich nichtig. Lässt hingegen die mangelhafte Gläubigerbezeichnung den handlungs- und parteifähigen wirklichen Gl...
  8. 120 III 9
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    5. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 22. April 1994 i.S. X. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Ausstellung des Zahlungsbefehls in den Betreibungsferien (Art. 69 SchKG und 56 SchKG). Die Ausstellung des Zahlungsbefehls bringt den Betreibenden seinem Ziel (noch) nicht näher und greift in die Rechtsstellung des Betriebenen nicht ein, weshalb sie nic...
  9. 120 III 117
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    39. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 21. Oktober 1994 i.S. R. K. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Zahlungsbefehls; Art. 72 SchKG. Die Bescheinigung, an welchem Tage und an wen die Zustellung des Zahlungsbefehls erfolgt ist, muss jener Betreibungsbeamte oder Angestellte des Betreibungsamtes ausstellen, der den Zahlungsbefehl tatsächlic...
  10. 117 III 7
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    4. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 26. April 1991 i.S. B. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 64 und Art. 72 SchKG). Ein Zahlungsbefehl darf auch dann nicht in den Briefkasten des Schuldners gelegt werden, wenn dieser zuvor zu verstehen gegeben hat, dass er den Zahlungsbefehl nicht entgegennehmen werde. Nötig...

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