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1977 ähnliche Leitentscheide gefunden für aza://12-02-2016-6B_47-2016
  1. 106 IV 158
    Relevanz
    48. Urteil des Kassationshofes vom 9. Mai 1980 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP. Verfahren in Bundesstrafsachen, die nach Bundesgesetz von kantonalen Behörden zu beurteilen sind. Die Bezeichnung des Kantons, der zur Verfolgung und Beurteilung berechtigt und verpflichtet ist, ist Sache der Anklagekammer des Bundesgeric...
  2. 112 IV 142
    Relevanz
    42. Urteil der Anklagekammer vom 21. April 1986 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Verhöramt des Kantons Appenzell A.Rh.
    Regeste [D, F, I] Art. 351 StGB, Art. 264 BStP. Formelle Anforderungen an ein Gesuch um Bestimmung des Gerichtsstandes.
  3. 121 IV 38
    Relevanz
    9. Auszug aus dem Urteil der Anklagekammer vom 22. Februar 1995 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 346 StGB. Bestimmung des Gerichtsstandes bei verschiedenen Ausführungsorten. Mit der Weiterleitung der Strafanzeige durch den nichtzuständigen Kanton an einen möglicherweise zuständigen Kanton ist die Untersuchung noch nicht im Sinne von Art. 346 A...
  4. 81 IV 70
    Relevanz
    15. Entscheid der Anklagekammer vom 25. Februar 1955 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Justizdirektion des Kantons Appenzell-A.Rh.
    Regeste [D, F, I] Art. 264 BStP, Art. 351 StGB. Die Behörden des Kantons, dem auf Grund des in der Anzeige behaupteten Sachverhaltes die Gerichtsbarkeit zu einer von Amtes wegen anzuhebenden Strafverfolgung zukäme, haben die für die Bestimmung des Gerichtsstandes erhebli...
  5. 96 IV 91
    Relevanz
    23. Entscheid der Anklagekammer vom 29. Juni 1970 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gegen Verhöramt des Kantons Glarus.
    Regeste [D, F, I] Art. 350 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 263 BStP. 1. Die nachträgliche Änderung eines von der Anklagekammer festgesetzten oder von den Kantonen vereinbarten Gerichtsstandes ist nur aus triftigen Gründen zulässig (Erw. 1). 2. Umstände, die bei Aufdeckung neue...
  6. 98 IV 60
    Relevanz
    11. Entscheid der Anklagekammer vom 28. Januar 1972 i.S. Rohner gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Bestimmung des Gerichtsstandes. 1. Art. 346 Abs. 1 StGB. Gerichtsstand bei schriftlicher oder telephonischer Begehung der Tat (Erw. 1). 2. Der Gerichtsstand richtet sich nach den strafbaren Handlungen, die Gegenstand der Untersuchung bilden und nicht au...
  7. 92 IV 156
    Relevanz
    40. Entscheid der Anklagekammer vom 29. August 1966 i.S. X. gegen Kriminalkommission des Kantons Appenzell-I. Rh.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 351 StGB, Art. 264 BStP. Ist die Tat nur auf Antrag strafbar, so kann der Antragsteller die Anklagekammer auch anrufen, wenn kein Gerichtsstandskonflikt vorliegt (Erw. 1). 2. Art. 348 Abs. 1 geht den Bestimmungen des Art. 346 Abs. 1 StGB nach; e...
  8. 115 Ib 193
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 14. März 1989 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft und Anklagekammer des Kantons St. Gallen (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. 1. Der ersuchende Staat ist weder im Beschwerde- noch im Vollzugsverfahren Partei. Vom Beschuldigten im Rahmen des Rechtshilfeverfahrens bei der ersuchten Behörde eingereichte Rechtsschriften sind ihm daher nic...
  9. 83 IV 115
    Relevanz
    32. Entscheid der Anklagekammer vom 25. Juli 1957 i.S. Steiner gegen Bezirksanwaltschaft Zürich und Bezirksamt See.
    Regeste [D, F, I] Art. 347 Abs. 1StGB.Gerichtsstand der Presse. Wo wird die Druckschrift (hier: Prospekt eines Filialgeschäftes) herausgegeben?
  10. 137 IV 339
    Relevanz
    49. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Beschwerde in Strafsachen) 1B_440/2011 vom 23. September 2011
    Regeste [D, F, I] Art. 221 Abs. 2 StPO; Haftgrund der Ausführungsgefahr. Die Drohung, ein schweres Verbrechen auszuführen, kann auch konkludent erfolgen (E. 2.4).

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